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EU/EM-Rente nach Umzug nach Griechenland aus deutscher RV

von Kostas07.01.2007 | 17:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wohne seit März 05 in Griechenland und bin seitdem arbeitslos.Am 28.02.05 endete mein Arbeitsverhältnis in Deutschland und ich war kurz vor der Aussteuerung (glaube 30 Tage Krankheit fehlten noch).Ich bin immer noch nicht voll auf dem Damm und habe von der griechischen Krankenkasse einen 67%igen Grad an Behinderung erhalten wobei meine (psychische) Krankheit als chronisch eingestuft wird.Ich habe Mitte letzten Jahres eine Info von der Deutschen Rentenversicherung erhalten (ich hatte von Jan 1998-Feb 2005 Beiträge) aus der hervorgeht, daß ich soundsoviel (gering) an Geld im Falle einer vollen Erwerbsminderung erwarten kann.Pflicht ist aber 3 Jahre Beiträge in den letzten 5 Jahren und eine Wartezeit (?).Da ich nun einen Antrag stellen möchte auf Erwebsminderung meine Frage:Wenn ich den Antrag sagen wir noch vor dem 15.Februar 2007 stelle (es sind dann noch keine ganzen 2 Jahre von 5 vergangen und in den vorherigen 3 hatte ich ja Beiträge) habe ich dann noch eine Chance?Ferner ist dazu zu sagen da Eu (Griechenland) muß ich ja erst mal einen Antrag in Griechenland stellen, der wird aber mit Sicherheit abgelehnt da ich keine griechischen Versicherungszeiten habe, ob ich dann den Antrag in Deutschland stellen muß oder das automatisch geht und wie es dann mit den Fristen aussieht das macht mich aber doch etwas bange.Kann ich bei einer vollen EM-Rente auch etwas dazuverdienen? Wäre froh, wenn mir hierzu jemand schnell und kompetent etwas sagen könnte. Grüße: Kosta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Äußerungen von KSC kann ich mich anschließen. Stellen Sie einen Rentenantrag über den grie-chischen Versicherungsträger. Dieser muss den Antrag in Deutschland auch stellen, wenn Sie in Griechenland selbst keine Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Dieser Träger wird Sie dann vor Ort medizinisch begutachten bzw. Ihre ärztlichen Unterlagen anfordern und diese dann mit Vordruck

E 213 an den deutschen Rentenversicherungsträger übersenden.

Die von Ihnen angesprochene versicherungsrechtliche Voraussetzung, dass mindestens 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vorhanden sein müssen, rechnet nicht vom Antragsdatum, sondern vom festgestellten Versicherungsfall der Erwerbsminderung zurück. Wenn Sie Ihre Beschwerden bereits seit längerer Zeit haben, so kann es sein, dass die Erwerbsminderung bereits zu einem weiter zurückliegenden Datum festgestellt wird. Wenn mehr als drei Kalendermonate zwischen dem Versiche-rungsfall der Erwerbsminderung und Ihrem Antrag liegen, so kann eine eventuelle Rente erst mit dem Monat der Antragstellung beginnen. Sie sollten daher umgehend den Antrag stellen.

Für die Prüfung eines neben der Rente erzielten Hinzuverdienstes sein noch erwähnt, dass ausländische Einkünfte gleichgestellt sind.

3 Antworten

Peteram 07.01.2007 | 17:55
Rate zu: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
KSCam 07.01.2007 | 22:00
wenn Sie und Ihre Ärzte eine Chance auf die deutsche Rente sehen, sollten Sie den Antrag umgehend stellen. Die vorliegende EM wird dann im Verwaltungsverfahren geprüft (schlimmstenfalls wird die Rente abgelehnt, wenn Sie aber keinen Antrag stellen, bekommen Sie ja auch nichts) Entweder Sie schreiben die deutsche RV formlos an (dann teilt man Ihnen den "offiziellen Weg" mit) oder Sie wenden sich an die griechische RV und die müssen nach EU Recht einen Antrag aufnehmen und nach D weiterleiten. Dass Sie in Gr keine Rente bekommen, wenn Sie dort keine Beiträge haben, erscheint eigentlich logisch. Und bis 350 € darf ein Rentner hinzuverdienen - aber das steht ja dann auch definitiv im Rentenbescheid.
Kostasam 08.01.2007 | 07:24
Dann erst mal Danke für beide Antworten. Kosta
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