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Experten-Antwort

Europarecht Anrechnung Auslandszeiten Erwerbsminderungsrente

von Carfan06.02.2014 | 10:41
1249 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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am 24.01 habe ich hier schon mal nachgefragt wegen der Anrechnung meiner Auslandszeiten für die Erwerbsminderungsrente. Es würde mir geraten bei der Niederländische Träger zu informieren. Die Antwort von den Niederländischen Träger ist dass ich definitiv keine Erwerbsminderungsrente aus den Niederlanden bekommen werde, weil ich NICHT mehr in den Niederlanden versichert bin, weil ich Deutschland wohne und arbeite. Im Moment sieht es aus dass ich nur eine Rente für die Arbeitsjahren in Deutschland bekommen würde und die Arbeitsjahren von den Niederlanden überhaupt keine Rolle mehr spielen (laut Niederländische Träger). Wie ist das mit dem Europarecht? Ich habe mal gelesen dass ich keine Nachteile haben soll, weil ich von Niederlande nach Deutschland umgezogen bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeiten aus den Niederlanden können ggf. für die Wartezeit einer deutschen Rente berücksichtigt werden, hierbei bleibt die Höhe der gezahlten Beiträge allerdings außer Betracht.

Klären Sie ab, warum in den Niederlanden die Zeiten nicht berücksichtigt werden.

Bzgl. der Anerkennung der niederländischen Zeiten in Deutschland für die Wartezeit ist es ratsam, dass Sie sich bei einer Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden, so dass diese eine Konenklärung durchführen können.

Bitte bringen Sie hierzu ggf. Nachweise aus den Niederlanden mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 06.02.2014 | 11:43
Klären Sie mit den Kollegen in NL, warum Sie dort nichts bekommen. Die Entschädigung für die Zeiten in NL hat primär der Staat NL zu leisten.
Deutsche Rentenversicherung
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