Die Zeiten aus den Niederlanden können ggf. für die Wartezeit einer deutschen Rente berücksichtigt werden, hierbei bleibt die Höhe der gezahlten Beiträge allerdings außer Betracht.
Klären Sie ab, warum in den Niederlanden die Zeiten nicht berücksichtigt werden.
Bzgl. der Anerkennung der niederländischen Zeiten in Deutschland für die Wartezeit ist es ratsam, dass Sie sich bei einer Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden, so dass diese eine Konenklärung durchführen können.
Bitte bringen Sie hierzu ggf. Nachweise aus den Niederlanden mit.