Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Europäisches Recht für Witwenrente

von Charlotte 11.03.2025 | 17:03
301 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin Deutsche habe 40 jahre mit meinem Mann der Franzose ist gelebt und gearbeitet in Frankreich. Ich bin 2017 wieder nach Deutschland gezogen ohne Scheidung. Mein Mann Starb 2020. Habe einen antrag in Frankreich für Witwenrente gestellt. Der wurde mir abgelehnt da die DRV das europäische Recht anti kümmülation nicht übernimmt.Mir hat man leider nicht weiter erklärt was das zu bedeuten hat. können Sie mir eine Antwort darauf geben ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.03.2025 | 12:14

Hallo Charlotte,

 

Ihr Fall ist komplex, aber es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihren Anspruch auf Witwenrente in Frankreich zu klären:

 

1. Prüfen Sie die Voraussetzungen der französischen Hinterbliebenenrente. So müssen Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben und sofern Sie ein eigenes Einkommen haben, dürfen auch hier gesetzlich festgelegte Grenzen nicht überschritten werden. Die verstorbene Person muss auch Beiträge in einem bestimmten Umfang zur französischen Rentenversicherung geleistet haben.

 

2. Klären Sie die Ablehnung :

 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) hat möglicherweise keine ausreichenden Informationen  über Ihre Ansprüche nach europäischem Recht bereitgestellt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es in Ihrem Fall ein Problem mit der Koordination zwischen den deutschen und französischen Rentensystemen gab.

 

3. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die französische Rentenkasse ( Caisse Nationale d Assurance Vieillesse ) oder an eine Beratungsstelle wie INFOBEST, die auf grenzüberschreitende Fragen der Sozialversicherung spezialisiert ist, zu wenden.

 

Kontaktdaten des französischen Rentenversicherungsträgers :

 

Caisse Nationale d Assurance Vieillesse (CNAV)

 

CS 70009

93166 Noisy-le-Grand Cedex 

Frankreich

 

Telefon : +33 9 71 10 39 60 ( aus dem Ausland )

Website : www.lassuranceretraite.fr

 

Kontaktdaten einer INFOBEST-Beratungsstelle :

 

INFOBEST Kehl /Strasbourg

Rehfusplatz 11

D-77694 Kehl am Rhein Deutschland

 

Weitere INFOBEST-Standorte gibt es in Lauterbourg, Vogelgrun/Breisach und Palmrain.

 

4. Sie können sich auch an die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Frankreich wenden.

 

Kontakt :

 

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstrasse 4-6

D-67346 Speyer

 

Tel.: +49 06232 17-0

E-Mail: internationale-beratung@drv-bund.de

 

Diese Stelle ist spezialisiert auf Rentenfragen mit Bezug zu Frankreich.

 

4. Rentenantrag erneut prüfen lassen : Beantragen Sie eine erneute Prüfung Ihres Rentenantrages unter Berücksichtigung des europäischen Sozialversicherungsrechtes bei der Deutschen Rentenversicherung. Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Antrag alle relevanten Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Mannes aus Frankreich und Deutschland angegeben sind.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

2 Antworten

Logikam 11.03.2025 | 17:10
Das müssen Sie mit der ablehnenden Stelle klären und das ist nicht die Deutsche Rentenversicherung.
Schadeam 11.03.2025 | 22:38
Woher sollen wir in D wissen warum die französische RV die französische Witwenrente abgelehnt hat? Das richtet sich nach den dortigen Regelungen. Nach 40 Jahren in F werden Sie hoffentlich so gut französisch können, dass Sie in Frankreich nachfragen können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026