Hallo Charlotte,
Ihr Fall ist komplex, aber es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihren Anspruch auf Witwenrente in Frankreich zu klären:
1. Prüfen Sie die Voraussetzungen der französischen Hinterbliebenenrente. So müssen Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben und sofern Sie ein eigenes Einkommen haben, dürfen auch hier gesetzlich festgelegte Grenzen nicht überschritten werden. Die verstorbene Person muss auch Beiträge in einem bestimmten Umfang zur französischen Rentenversicherung geleistet haben.
2. Klären Sie die Ablehnung :
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) hat möglicherweise keine ausreichenden Informationen über Ihre Ansprüche nach europäischem Recht bereitgestellt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es in Ihrem Fall ein Problem mit der Koordination zwischen den deutschen und französischen Rentensystemen gab.
3. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die französische Rentenkasse ( Caisse Nationale d Assurance Vieillesse ) oder an eine Beratungsstelle wie INFOBEST, die auf grenzüberschreitende Fragen der Sozialversicherung spezialisiert ist, zu wenden.
Kontaktdaten des französischen Rentenversicherungsträgers :
Caisse Nationale d Assurance Vieillesse (CNAV)
CS 70009
93166 Noisy-le-Grand Cedex
Frankreich
Telefon : +33 9 71 10 39 60 ( aus dem Ausland )
Website : www.lassuranceretraite.fr
Kontaktdaten einer INFOBEST-Beratungsstelle :
INFOBEST Kehl /Strasbourg
Rehfusplatz 11
D-77694 Kehl am Rhein Deutschland
Weitere INFOBEST-Standorte gibt es in Lauterbourg, Vogelgrun/Breisach und Palmrain.
4. Sie können sich auch an die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Frankreich wenden.
Kontakt :
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Eichendorffstrasse 4-6
D-67346 Speyer
Tel.: +49 06232 17-0
E-Mail: internationale-beratung@drv-bund.de
Diese Stelle ist spezialisiert auf Rentenfragen mit Bezug zu Frankreich.
4. Rentenantrag erneut prüfen lassen : Beantragen Sie eine erneute Prüfung Ihres Rentenantrages unter Berücksichtigung des europäischen Sozialversicherungsrechtes bei der Deutschen Rentenversicherung. Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Antrag alle relevanten Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Mannes aus Frankreich und Deutschland angegeben sind.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Sie haben auch die Möglichkeit, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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