Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

evi

von Rente01.09.2008 | 15:03
1224 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, ich habe von April 1996 bis februar 2005 gearbeitet und pflichtbeiträge in die rentenversicherung einbezahlt ....bekomm ich duch diese kurze zeit später mal eine rente oder verfällt dies wenn ich nicht mehr arbeite und einzahle.Wann bekomm ich mal diese rente bin jahrgang 1966 und werden dann da auch noch einnahmen oder eine private altersversorgung auf mein rente angerechnet. dankeschön lg evi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach derzeitiger Rechtslage gilt:

Anspruch auf die Regelaltersrente besteht, wenn der Versicherte

- die Regelaltersgrenze erreicht und

- die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.

Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre.

Eine Anrechnung von Einnahmen und privater Altersversorgung ist nicht vorgesehen.

6 Antworten

Maria L.am 01.09.2008 | 15:28
Hallo evi, nein, Ihre Rentenanwartschaften verfallen nicht, da Sie bereits mehr als 5 Jahre Beitragszeiten haben. Für knapp 9 Jahre Beitragszahlung würde ich an Ihrer Stelle mit einer Rente in Höhe von einmal Pizzaessen rechnen. ;-) Wann Sie diese Rente beziehen können, steht in den Sternen. Nach aktueller Gesetzeslage mit Alter 67, das wird aber gewiß noch mehrfach geändert, bis Sie das Rentenalter erreicht haben. Nach derzeitiger Gesetzeslage wird eine private Altersvorsorge nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Für zusätzliche Erwerbseinkünfte gibt es derzeit - meines Wissens, bin nicht ganz sicher - ebenfalls keine Begrenzung. Rechnen Sie mit allem, nur mit einem nicht: einer auskömmlichen gesetzlichen Rente bei Ihrer geringen Einzahlung. Also: machen Sie sich klar, daß Ihre private Altersvorsorge Ihre einzige realistische Altersversorgung ist. Hoffentlich sorgen Sie rentabel mit Beteiligungspapieren vor und verzichten auf Forderungspapiere (Renten- und Lebensversicherungsverträge, Sparverträge, festverzinsliche Wertpapiere etc.). Letztere gehen gerade als Folge der Finanzkrise unter (das merken wir nur noch nicht, das kann sich noch etwas hinziehen). Gruß, Maria L.
Pizzabäckeram 01.09.2008 | 15:49
Zitat: "Für knapp 9 Jahre Beitragszahlung würde ich an Ihrer Stelle mit einer Rente in Höhe von einmal Pizzaessen" Ich rechne so: 9Jahre, ca. 1EP pro Jahr: = 9 EP mal 26,27 (heute) = 236,43 EUR (nicht Lire). Wenn es nur 0,5 EP sind: 118,21 EUR und zwar JEDEN Monat!! oder habe ich was übersehen?
Realistam 01.09.2008 | 16:15
@Maria L. denkt eben in ganz anderen Dimensionen als Otto Normalverbraucher! In den Kreisen der Besserverdienenden darf eine Pizza auch schon mal 236,43 Euro kosten!
Maria L.am 01.09.2008 | 17:36
Hallo, ich sehe schon, mein Beispiel hat für Aufsehen gesorgt. Nein, ich esse keine Pizza für 100 oder 200 Euro. Bei meiner pessimistischen und gewiß auch provokativen These habe ich nur die Staatsverschuldung von derzeit rund 60% des BIPs und die möglicherweise bereits im Hintergrund galoppierende Inflation mitberücksichtigt. Bei einer Geldmengenausweitung von rund 20% in den USA und rund 10% in Europa ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in den Preisen für Güter des täglichen Bedarf gravierende Teuerung einstellt. Mehr Geld für gleich viele Güter => die Preise steigen, während die Kaufkraft sinkt. Inflation wertet alle nominalen Geldforderungen ab, dazu gehört auch die gesetzliche Rente (die ja bereits seit Jahren nicht mehr annähernd an die Teuerungsrate angepaßt wird). Es wird also aus mathematischen Gründen zwangsläufig über kurz oder lang zu weiteren gravierenden Rentenkürzungen kommen, die habe ich schon eingepreist... Mit 9 Jahren Beitragszahlung wird man niemals über das Niveau einer Grundsicherung hinauskommen, das zumindest sollte jedem klar sein. Wer sich in einer solche Situation komplett privat absichert, macht es richtig. Wieviel Zubrot dann die gesetzliche Rente tatsächlich bringen wird, sieht man dann. Eine Berechnung der zukünftigen Rente nach dem heute geltenden Rentenwert zu heutiger Kaufkraft ist auf jeden Fall grob fahrlässig, weil viel zu hoch. Meine Schätzung war vielleicht zu niedrig, dann liegt die Wahrheit vielleicht irgendwo in der Mitte. ;-) Gruß, Maria L.
Nixam 01.09.2008 | 18:57
Die Rente wird Ihnen gewährt, wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze z.B. 65.Lebensjahr erreicht haben. Ein Verfallen von Rentenbeiträgen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Private Einnahmen aus anderen privaten Altersvorsorgeleistungen werden nicht angerechnet. Im Gegenteil: Sie sollen ja vorsorgen, damit Sie genug für den Lebensabend haben. Angerechnet wird Ihnen dabei nichts. Nix
Pater Braunam 01.09.2008 | 19:25
Das war das Wort zum Montag von Maria L.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026