Hallo Sasche,
wie bereits erwähnt wurde, werden seit dem 1. August 2017 für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen und Adoptivkindern auch Stief-und Pflegekinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Krankenkasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen und teilt das Ergebnis anschließend sowohl Ihnen als auch dem Rentenversicherungsträger mit.
Zwecks Prüfung der Vorversicherungszeit setzten Sie sich am besten mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.