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Experten-Antwort

EW Rente; Krankenkassen Selbstzahler

von Sasche21.06.2019 | 10:48
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4 Antworten

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Hallo, ich bin 50 und bekomme bis Ende 2019 eine volle befristete EW.Rente. Leider bin ich von der 9/10 Regelung betroffen und muss meine Krankenkasse selber zahlen. Meine Frage ist, ob das IMMER so bleibt? Oder stocken sich meine Jahre irgendwann durch die Zahlung auf? Meine Rente wird verlängert werden. Es kann ja nicht sein, dass ich jetzt bis zum Lebensende meine Krankenvers. selber zahlen muss Danke :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sasche,

wie bereits erwähnt wurde, werden seit dem 1. August 2017 für jedes Kind (hierzu zählen neben leiblichen und Adoptivkindern auch Stief-und Pflegekinder) pauschal drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit angerechnet.

Die Krankenkasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen und teilt das Ergebnis anschließend sowohl Ihnen als auch dem Rentenversicherungsträger mit.

Zwecks Prüfung der Vorversicherungszeit setzten Sie sich am besten mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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3 Antworten

Rentneram 21.06.2019 | 11:03
Na also, jeder zahlt ja wohl seine KV-Beitrag selber. Der eine mehr, der andere weniger. Würde sich dann mal die Frage stellen warum die 9/10 Regelung nicht greift? Manchmal macht man vielleicht den Fehler und will sich aus der GKV raus halten, dass böse Erwachen kommt dann irgendwann.
Saschaam 21.06.2019 | 11:19
Ich war leider vor Jahren einige Jahre, also 14 Montage nicht versichert. Daher muss ich meine KV nun selber zahlen. ABer IMMER??? Oder habe ich die Beitragszeit dann irgendwann erfüllt, wenn ich nun beispielsweise 2 Jahre selbst zahle? MERCI Na also, jeder zahlt ja wohl seine KV-Beitrag selber. Der eine mehr, der andere weniger. Würde sich dann mal die Frage stellen warum die 9/10 Regelung nicht greift? Manchmal macht man vielleicht den Fehler und will sich aus der GKV raus halten, dass böse Erwachen kommt dann irgendwann.
Mondkindam 21.06.2019 | 11:32
Hallo Sascha, Für Kinder werden seit 2017 pauschal 3 Jahre bei der Prüfung der Vorversicherungszeit berücksichtigt. Falls Sie also Kinder haben bei der Krankenkasse nachfragen ob diese berücksichtigt wurden. Außerdem prüft die Krankenkasse bei nicht KVdR-pflichtigen Rentner bei jedem neuen Rentenantrag (auch Weitergewährungsantrag) die Voraussetzungen für die KVdR erneut.
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