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Experten-Antwort

EWM Rente: Amtsärztliches Gutachten für Finanzamt

von Giselle26.02.2024 | 07:41
255 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe eine volle EWM Rente und habe beim Finanzamt Kosten, die mir aufgrund von Krankheit entstehen, angegeben. Es handelt sich hierbei um Kosten einer Therapie bei einem anerkannten Orthopäden (also approbierter Arzt). Das Finanzamt erkennt diese Kosten nicht als notwendig an (ich bin „austherapiert“ und es gibt keine Therapie für mich, das heißt alle Kosten wären „nicht notwendig“ wenn man als Außenstehender nicht die Symptome ertragen muss). Jetzt wird ein amtsärztliches Gutachten verlangt. Ich war 2 mal auf Reha und habe hier Berichte vorliegen. Ist das rechtlich einwandfrei was das Finanzamt hier verlangt? Danke und beste Grüße Giselle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Giselle,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Finanzbehörde oder erkundigen Sie sich im Rahmen einer Steuerberatung.

Ansprechpartner könnten auch Lohnsteuerhilfevereine oder die Verbraucherzentrale sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Egalam 26.02.2024 | 07:47
Hallo, Sie sind hier falsch mit Ihrer Frage. Hier geht es um Fragen der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge. Bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Corneliusam 26.02.2024 | 09:28
Das Finanzamt wird Ihnen sicherlich die Rechtsgrundlage nennen können.
Kein Steuerforum!am 26.02.2024 | 10:03
Wie kommen Sie nur darauf, dass die Rentenversicherung Ihnen steuerrechtliche Fragen beantwortet? Absurd!🤦‍♂️
Du meine Güteam 26.02.2024 | 14:10
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