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Experten-Antwort

EWMR Anpassung

von Knobi10.01.2024 | 08:50
312 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bezog von 2012 bis 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente und bin dann in die Altersrente für Schwerbehinderte gewechselt. Bekomme ich für die Zeit der EWMR 2012 bis 2019 die Anpassung im Juli diesen Jahres?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2024 | 11:21

Guten Tag, Knobi,

 

bei Altersrenten, die unmittelbar an einen Erwerbsminderungsrentenbezug mit einem Beginn zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2018 anschließen, wird auch ab 01.07.2024 der entsprechende Zuschlag errechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

8 Antworten

Renteam 10.01.2024 | 08:57
Ja 7,5%
Warum?am 10.01.2024 | 09:07
Meinen Sie eine rückwirkende Nachzahlung für die Jahre 2012-2019? Dann nicht. Warum auch - derartige Erhöhungen gelten doch nie rückwirkend...
Knobiam 10.01.2024 | 09:11
Ich meine nicht die normale Rentenerhöhung, die bekommt ja jeder Rentner. Ich meine die Rentenanpassung der EWR für diese Zeiz. Wenn es dafür keine Nachzahlung geben sollte, was gibt es dann bzw. was bringt sie dann?
Königam 10.01.2024 | 09:56
Ihre Rente erhöht sich zusätzlich zur normalen Renteanpassung ab dem 01.07.2024 um 7,5%. Eine rückwirkende Nachzahlung ist nicht vorgesehen.
Knobiam 10.01.2024 | 11:17
Alles Klar, vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt habe auch ich es verstanden. Noch eine kurze Verständnisfrage, die 7,5% werden die von der jetzigen Rente berechnet oder erst wenn die jährliche Anpassung drauf ist?
Lilaam 10.01.2024 | 11:36
Genaugenommen werden ihre jetzigen Entgeltpunkte per 30.06.24 um 7,5 % erhöht und für die Zukunft festgeschrieben. Anschließend werden diese dann mit dem neuen Rentenwert ab 01.07.24 multipliziert.
.am 11.01.2024 | 06:34
Und bitte an die jährliche Steuerklärung denken! Damit die Erhöhungen auch finanziert werden können...
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