Guten Tag, Knobi,
bei Altersrenten, die unmittelbar an einen Erwerbsminderungsrentenbezug mit einem Beginn zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2018 anschließen, wird auch ab 01.07.2024 der entsprechende Zuschlag errechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung