Hallo Asurella,
die Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit beruht auf einer sozialmedizinischen Beurteilung, d. h. hinsichtlich Ihres Leistungsbildes hat die Rentenversicherung Ihr individuelles Beschwerdebild, Funktionsverluste usw. aufzuklären und zu beurteilen. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie während des Antragsverfahrens erwerbstätig sind oder nicht.
Wie dies in die medizinische Beurteilung miteinfließt, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung