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Experten-Antwort

EWR-Antrag seit zwei Jahren... sollte Arbeitsversuch scheitern

von Asurella06.07.2023 | 03:50
189 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit dem 15.4.2020 arbeitsunfähig erkrankt und habe im September über den SOVD einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Seit September 2021 bin ich ausgesteuert und seitdem läuft der Antrag. Nun war ich in einer Reha und diese behaupten, ich sei 6-8 Stunden arbeitsfähig, was ich nicht so sehe. Allerdings habe ich seit der Aussteuerung eine sehr mickrige Nahtlosigkeitsregelung, die weder was mit meinem Gehalt davor noch mit der Krankengeldzahlung zu vergleichen ist. Ich bekam 1480 Krankengeld und nun habe ich lächerliche 890 ALG1 und 160 Bürgergeld. Durch Zufall könnte ich in einem Büro als Schreibkraft anfangen. Ich hatte ein Probearbeiten und das hat mir auch Spaß gemacht. Aber was ist, wenn ich diesen Job versuchen würde und ich scheitere? Gilt das dann als missglückter Arbeitsversuch? Ich habe ja auch nicht behauptet, dass ich arbeitsfähig bin. Ich komme aber hinten und vorne auch nicht mehr klar. Einen Mini-Job könnte ich nicht annehmen, da mir davon 100 Euro bleiben würden und da es da, wo ich wohne, keine Minijobs in unmittelbarer Nähe gibt, würde ich auch noch draufzahlen. Man ist auf dem platten Land aufs Auto angewiesen, Jobs gibt es höchsten in 20-30 km Entfernung und bei den Spritpreisen lohnt es nicht, wenn einem dann eh nur 100 bleiben. Da vertanke ich ja mehr. Den Job würde ich aber gerne versuchen, da er aus einer Tätigkeit besteht, die ich unheimlich gerne mache. Tippen. Ich habe nur Sorge, dass ich es einfach nicht mehr packe, Tag für Tag früh aufzustehen, 8 Stunden zu arbeiten und noch den Haushalt zu schaffen. Ich habe seit 1984 bis vor drei Jahren durchgehend gearbeitet und vielleicht auch eine Runde zuviel. Was passiert, wenn ich trotz Antrag eine Stelle anfange. Vor allem steht mittlerweile eine saftige Nachzahlung von fast 8000 Euro (das rückwirkende Geld für KK und AA schon abgezogen) an. Verfällt das dann oder gilt dann, falls ich scheitere, die Rückwirkung nach wie vor? Das macht mir große Sorgen. Wenn der Antrag nicht schon so alt wäre, würde ich gar nicht fragen. Job versuchen, wenn scheitern, dann neu beantragen. Aber so ist das alles sehr haarig. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Asurella,

die Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit beruht auf einer sozialmedizinischen Beurteilung, d. h. hinsichtlich Ihres Leistungsbildes hat die Rentenversicherung Ihr individuelles Beschwerdebild, Funktionsverluste usw. aufzuklären und zu beurteilen. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie während des Antragsverfahrens erwerbstätig sind oder nicht.

Wie dies in die medizinische Beurteilung miteinfließt, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

DVRam 06.07.2023 | 04:05
Job und laufender Antrag haben nichts miteinander zu tun. Auch bei einem laufenden oder neuen Antrag auf EM-Rente müßen Sie nicht aufhören zu arbeiten. In keinem Gesetz steht, dass man nur einen Antrag stellen darf wenn man nicht mehr arbeitet. Ob Sie allerdings bei einer arbeitsfähig Beurteilung von 6-8 Stunden nach der Reha einen Erfolg mit dem Antrag haben, kann hier keiner beantworten.
Larezam 06.07.2023 | 05:17
Eine rückwirkende Zahlung gibt es, wenn festgestellt wird das Sie „rückwirkend“ (z.B. seit Antragstellung) erwerbsgemindert sind. Ob Sie das sind, oder sich die Leistungsfähigkeit (erst) zu einem späteren Zeitpunkt verschlechtert (hat), oder Sie nie erwerbsgemindert sein werden kann hier niemand wissen. Je nachdem wie lange Sie den Job durchhalten könnte dass natürlich in die medizinische Beurteilung einfließen, und isoliert betrachtet für das Eine oder Andere sprechen-letztlich ist aber immer das Gesamtbild entscheidend. Also: Keine Vorhersage möglich.
franticam 06.07.2023 | 11:26
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Was ist denn der worst case? Wenn die Reha dich für nicht erwerbsgemindert hält ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch DRV und Sozialgericht für nicht erwerbsgemindert halten. Du hast also die Wahl, entweder alles so zu lassen wie es ist und nach Aussteuerung aus dem ALG1 komplett ins Bürgergeld zu rutschen mit allen Konsequenzen. Oder du ergreifst die Chance, probierst das mit dem Arbeiten aus (dir macht es Spaß und du traust es dir zu) und kommst zurück in ein normales Leben. Solltest du durch ein Sozialgericht die EMR zugesprochen erhalten (kann sich über Jahre hinweg ziehen), wird dort entschieden wann der Leistungsfall ist. Die Nachzahlung wird dann mit auf den Hinzuverdienst verrechnet. Und ehrlich gesagt, wenn du finanzielle Aspekte (z.B. Fahrtkosten) abwägst ob du arbeiten gehst oder nicht, dann kannst du arbeiten. Wegen Leuten, die solche Abwägungen haben wie du, sind die Sachbearbeiter/Ärzte und Sozialgerichte hoffnungslos überlastet. Versuch den Job doch einfach. Wenn es nicht klappt, lasse es dir vom Chef schriftlich bestätigen, hole dir neue Befunde von deinem Arzt und reiche es dem EMRAntrag nach. Du musst ihn ja nicht zurück ziehen. Und wenn es mit dem Job funktioniert, gehst du vom ersten Gehalt Eis essen im Wissen, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
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