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Experten-Antwort

EWR- Rente / WIA Antrag

von Roy Hindriksen04.02.2016 | 16:50
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin seit 03.2014 krank und habe einen GdB von 90%War an Mundbodenkrebs erkrankt und mir wurde in Zahlreichen Operationen u.a.: Der Radialislappen in den Mund transplantiert, Der komplette linke Unterkiefer weggenommen und durch eine Titanplatte ersetzt, der Pectoralislappen als Defektdeckung ins Gesicht transplantiert, und habe bleibend 2 offene Stellen im Gesichtsbereich sowie schwere körperliche und psychische Einschränkungen, wobei bei den körperlichen laut Aussage meiner behandelnden Ärzten keine Chance auf Besserung besteht. Ich arbeite seit 12.2008 in den Niederlanden. Das dortige Reintegrationsprogramm konnte aufgrund immer neuer chirurgischer Eingriffe nur sporadisch durchgeführt werden. Da jetzt beinahe 2 Jahre um sind wurde eine WIA Anfrage/Antrag gestellt. Nun wurde ich telefonisch kontaktiert und darauf hingewiesen das ich als EU-Bürger das Recht habe mich in meinem Heimatland (Deutschland) einer gutachterlichen Untersuchung durch einen Arzt/ Gutachter der DRV zu unterziehen. Vom niederländischen Arzt der UVW Wurde mir telefonisch vorab mitgeteilt das ich nach seiner Auffassung nicht in Anmerkung für eine WIA_Uitkering käme(Trotz aller Berichte der behandelnden Ärzte). Muss dazu sagen das ich in NL als Maschinenbauer und früher in Deutschland als Gas- und Wasserinstallateur tätig war. Nun wurde ich heute wieder vom UWV angerufen und aufgefordert am 12.2 bei eben diesem Arzt zur Sprechstunde zu erscheinen , Was ja eigentlich einer Keuring (Begutachtung) gleicht. Ich möchte nun folgendes gerne wissen: Bin ich verpflichtet dem nachzukommen oder kann ich das wegen Voreingenommenheit ablehnen. Muss ich einen seperaten Antrag auf EWR Rente bei der DRV stellen. Wäre dankbar für eine zeitnahe brauchbare Antwort. M.f.G. R. Hindriksen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hindriksen,

welche Verpflichtungen Sie gegenüber der Rentenversicherung in den Niederlanden haben, können wir Ihnen leider nicht sagen.

Wenn Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, reicht es in der Regel aus, nur in einem Mitgliedstaat einen Rentenantrag zu stellen. Der Rentenantrag gilt dann gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in einem anderen Mitgliedstaat. Das heißt, der Rentenversicherungsträger bei dem der Antrag gestellt wurde, informiert den anderen ausländischen Versicherungsträger und leitet das Rentenverfahren ein.

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2 Antworten

Schadeam 04.02.2016 | 17:09
Kein Mitarbeiter der DRV wird Ihnen sagen, ob Sie zu einer von der NL Versicherung anberaumten Untersuchung erscheinen müssen und was passiert wenn Sie sich verweigern. Denn die Folgen richten sich nach NL Recht....... Wenn in NL bereits ein Rentenantrag läuft, dann zählt der nach EU Recht auch als deutscher Antrag.....dann wäre dieser Antrag von den NL Kollegen nach D weiterzugeben.
Roy Hindriksenam 04.02.2016 | 18:51
Was würde das bedeuten? Alles 2 mal,Untersuchungen ,Gutachten usw. Wäre eigentlich komplett unlogisch,aber das sind ja viele Sachen in diesen Verfahren. Oder automatisch Untersuchung hier. Ich habe laut Aussage UWV recht auf deutsche Begutachtung. Denke so langsam das die Leute in Holland nicht so genau wissen wohin mit mir. Lass mich mal überraschen, dies ganze hin und her ist beinahe noch schlimmer als die Krankheit an sich
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