Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rene K,
der geschilderte Sachverhalt lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie sollten zunächst Kontakt mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in Deutschland aufnehmen und Ihre Situation besprechen, ob und inwieweit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt denkbar wären. Je nach Ergebnis wird dann erneut der Ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers zur Abklärung Ihres aktuellen Leistungsvermögens eingeschaltet. Sollte sich Ihre gesundheitliche Situation gebessert haben und Leistungen/Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Betracht kommen, wird dies später auch zum Wegfall Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung führen. Sie sollten daher abwägen, welche Schritte Sie einleiten wollen, da Ihre weitere Lebensplanung und auch die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes davon abhängen wird.
Hallo Rene K,
wenn Sie im Rheinland/Düsseldorf wohnen, klären Sie bitte mit Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ab, inwieweit eine Beratung in Düsseldorf im Wege der Amtshilfe möglich ist. Die Entscheidung wird jedoch weiterhin bei den Kollegen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd liegen. Von dort würde dann ggf. auch der österreichische Rentenversicherungsträger eingeschaltet.
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