Sie müssen der Deutschen Rentenversicherung den Wechsel der Steuerklasse nicht mitteilen.
Sie bekommen Ihre Rente auch bei einem Wechsel in bisheriger Höhe ausgezahlt.
Allerdings hat Wessi Recht: ggf. müssen Sie Steuern nachzahlen. Genauere Auskünfte
über das Steuerrecht und ob es sich in Ihrem Fall lohnt, die Steuerklasse zu wechseln oder nicht, können und dürfen nur die
Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben.