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Experten-Antwort

EWU Rentner - Steuerklassen wechsel

von Knobloch04.07.2012 | 16:26
3736 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 02-2012 als voll Erwerbsunfähig auf Dauer eingestuft und möchte nun meine Steuerklasse wechseln. Muß dieser Wechsel an die DRV gemeldet werden? Vielen Dank im voraus. Gruß Jörg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie müssen der Deutschen Rentenversicherung den Wechsel der Steuerklasse nicht mitteilen.

Sie bekommen Ihre Rente auch bei einem Wechsel in bisheriger Höhe ausgezahlt.

Allerdings hat Wessi Recht: ggf. müssen Sie Steuern nachzahlen. Genauere Auskünfte

über das Steuerrecht und ob es sich in Ihrem Fall lohnt, die Steuerklasse zu wechseln oder nicht, können und dürfen nur die

Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Fritziam 04.07.2012 | 17:07
Ein ganz klares NEIN ! Warum auch, die RV hat mit Steuern nichts am Hut.
Knoblocham 04.07.2012 | 17:13
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ändert sich meine Rente wenn ich von 3 auf 5 wechsel?
Knoblocham 04.07.2012 | 18:09
Dankeschön.
Schadeam 04.07.2012 | 18:00
Ein genauso klares Nein.....
Wessiam 04.07.2012 | 19:36
Die Rente ändert sich nicht, aber Sie zahlen voraussichtlich am Jahresende Steuern nach, weil Ihre Frau mit III zu wenig zahlt. Denn am Ende zahlen Sie immer gleich viel Steuern, egal welche Steuerklassenkombination! Der Unterschied liegt nur darin, ob Sie zuviel vorauszahlen oder zuwenig. Und mit III/V muss man Steuererklärung abgeben!
Knoblocham 05.07.2012 | 06:56
Hallo Wessi, vielen Dank für Deine Antwort, damit kann sogar ich etwas anfangen. Wäre es dann nicht besser wenn wir beide in die 4 gehen würden? Nachzahlen möchten wir natürlich nicht aber ein wenig mehr Netto beim Lohn meiner Frau wäre eben auch schön. Gruß Jörg
Ossiam 05.07.2012 | 08:13
Hallo Immer noch 5 / 3 gute Wahl, wenn keine anderen nennenswerte Einkünfte (Zinsen, Mieteinnahmen, Solarstromerzeugung usw,) Hier kann man genau nachrechnen: http://www.n-heydorn.de/inhalt.html
Ossiam 05.07.2012 | 07:47
Guten Tag. Wenn der Verdienst der Ehefrau nicht sehr gering und die Rente im "normalen Bereich" liegt, also nicht extrem hoch und keine sonstigen Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen oder ähnliches, dann passt es schon mit Steuerklasse 5 / 3.
Knoblocham 05.07.2012 | 08:03
Hallo Ossi, bei uns sieht es so aus, Bruttolohn Ehefrau ca. 1500,-€ Bruttorente von mir 1260,-€. Wie lautet Deine Empfehlung hier, wäre etwa 4 / 4 sinnvoll? Gruß Jörg
Ossiam 05.07.2012 | 07:55
Guten Tag. Nachtrag: St. Kl. 3 für noch arbeitende Frau besser, weil falls länger krank oder arbeitslos dann mehr Geld. Beispiel für " normale Einkommen" Brutto-Lohn Ehefrau: ca. 2000,-€ Brutto-Rente Ehemann: ca. 1500,-€ dann Kombination 5 / 3 sinnvoll.
Knoblocham 05.07.2012 | 08:15
Super, vielen Dank!
Ossiam 05.07.2012 | 08:24
Hallo, wie "Wessi" bereits geschrieben, Die Steuer wird am Jahresende festgelegt. Die Steuerklassen beeinflussen nur die monatlichen Vorauszahlungen (Abzüge). Abgerechnet wird am Jahresende. Da sind maßgebend: Einkommen, Familienstand, Absetzbare Beträge. Steuerklasse bei "Endabrechnung" nicht relevant. Ein Teil der Rente ist Steuerfrei (das errechnet sich mit dem Jahr des Rentenbeginns) Hoffe habe es einfach und verständlich ausgedrückt, es gibt noch viele "wenn und aber" dies jedoch bei "normalen" Verhältnissen von geringer Bedeutung.
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