Hallo Neu,
bevor die Diskussion hier ausufert: Die Antwort von "Mitarbeiter im Urlaub" trifft die Sache am ehesten.
Ein Abgeordneter (LT oder BT) ist aus der gRV raus. Es gibt während der Abg.Tätigkeit keine Beitragszeit, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der EM-Rente aufrechterhält.
Es gilt alsdann die Versorgung die abhängig vom Land zu prüfen. Wir bitten jedoch hier keine Einzelheiten über den genauen Verlauf der Lebensarbeitszeit der Person darzulegen. Dem Ex-Abgeordneten dürften die Quellen für die indiv. Klärung wohl bekannt sein: Für die gRV gibt es Beratungsstellen, für Ansprüche gegen das Land NRW gibt es ein Landesamt für Bezüge und Versorgung.