Hallo,
die Frage sollte Ihr Freund direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Eine Antwort im Forum ist nicht möglich.
Wir möchten trotzdem noch zwei Hinweise geben:
1) Eine Rente kann (in der Regel) auch an einen Häftling ausgezahlt werden. Ggf. sind Besonderheiten zu beachten (z. B: Arbeitsmarktrente)
2) Bei einer Haftstrafe kann ein Haftkostenbeitrag ( § 50 StVollzG) erhoben werden, welcher im Wege einer Überleitung nach § 50 SGB I vom Rentenversicheurngsträger an den Kostenträger gezahlt werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung