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Experten-Antwort

Ex-Legionär in Haft - Sozialdienst versagt

von Franco L.12.08.2020 | 13:21
92 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Freund hat durch die geschlossene Tür einen Gerichtsvollzieher erschossen und wurde rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. An und für sich ist er aber harmlos. Er sitzt in Werl ein und hat finanzielle Probleme wegen dem Sozialdienst vor Ort. Die Rente der Legion aus Frankreich (hat in Afrika gedient) sowie die volle Erwerbsminderungsrente aus Deutschland werden NICHT ausgezahlt. Fadenscheinige Begründung: Die Kosten für die Haftzelle, Verpflegung etc. Soll wohl ein Scherz sein? Der Mann sitzt dort ja nicht freiwillig. Gibts hier rechtliche Unterstützung? An wen kann ich mich wenden? F.L.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Frage sollte Ihr Freund direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Eine Antwort im Forum ist nicht möglich.

Wir möchten trotzdem noch zwei Hinweise geben:

1) Eine Rente kann (in der Regel) auch an einen Häftling ausgezahlt werden. Ggf. sind Besonderheiten zu beachten (z. B: Arbeitsmarktrente)

2) Bei einer Haftstrafe kann ein Haftkostenbeitrag ( § 50 StVollzG) erhoben werden, welcher im Wege einer Überleitung nach § 50 SGB I vom Rentenversicheurngsträger an den Kostenträger gezahlt werden kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Grobiam 12.08.2020 | 13:59
Auch während einer Inhaftierung besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sollte es sich jedoch um eine sog. Arbeitsmarktrente handeln, wird nur noch die Teilrente ausgezahlt. Jedoch hat der Deliquent im Falle von Einkommen einen Haftkostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe ist von BL zu BL verschieden. Es kann daher durchaus sein, dass die Rente somit nicht auszuzahlen ist.
Valzuunam 12.08.2020 | 15:42
Was die deutsche Rente betrifft läuft diese in der Regel während der Haftzeit weiter-es sei den der Gesundheitszustand ändert (bessert) sich - also nicht anders als „draußen“. Wenn diese jetzt jedoch von der JVA (bzw. der zuständigen Behörde) einbehalten wird ist das nicht Sache der Deutschen Rentenversicherung. Insofern: Falsches Forum. Was die französische Rente betrifft sind Sie hier auch falsch, da es in diesem Fall natürlich zuerst auf französische Gesetze ankommt („Wird die Rente während einer Strafhaft gezahlt, aberkannt etc...“). Das kann bzw. darf die Deutsche Rentenversicherung nicht beantworten. Für den eventuellen Einbehalt durch die JVA gilt dann natürlich wieder das oben gesagte. Und ob das so fair oder unglaublich ungerecht ist mag eine interessante Diskussion geben-aber auch dafür ist dieses Forum nicht der richtige Ort.
Studentam 12.08.2020 | 15:50
Rechtsfreie Räume, aber das er die Rente abdrücken muss ergibt aich doch direkt aus dem Gesetz also dem Recht. Wogegen möchten Sie vorgehen oder er? Er hat für Unterkunft und Verpflegung etc seinen Anteil zu entrichten sofern er das finanziell kann. Er wurde schuldig gesprochen und hat vorsätzlich einen Menschen getötet, daher verursacht er die Kosten auch vorsätzlich. Soll der Staat für die vorsätzliche Tat auch noch die Folgekosten sparen und nach 15 Jahren kann er auf hunderttausende Euro zurückgreifen da er für low lebte? Komischen Rechtsverständnis
Sonjaam 12.08.2020 | 18:40
Oder schlicht in einen Anwalt investieren.
Janaam 12.08.2020 | 21:03
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rentenb… Seine Prozesskosten usw. muss er auch noch zahlen.
KSCam 14.08.2020 | 22:20
Fordern Sie wirklich neben freier Kost und Wohnung auch noch die ungekürzte Rente für einen verurteilten Straftäter? Angenommen er hätte 1000 € Rente und müsste sich nicht an Kost und Unterkunft beteiligen, würde er nach 10 Jahren Knast die JVA mit einem Guthaben von 120.000 € verlassen. Und jeder "anständige" Bürger der 1000 € Rente hat krebst am Existenzminimum rum und hat nie ne Chance sich so ein "Vermögen" anzusparen. Das kann ein Steuerzahler nicht wirklich fordern.
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