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Exfrau heiratet wieder

von Befreiter05.02.2010 | 15:05
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6 Antworten

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Hallo, bei meiner Scheidung 1998 wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ich mußte sehr viele Rentenpunkte abgeben, was meinen Rentenanspruch merklich verringerte. Heute habe ich erfahren, dass die Exfrau wieder heiratet. Frage: Muß ich da irgend etwas beachten ? Gibt es was zu erledigen oder berücksichtigen ? Kann ich mir meine verlorenen Rentenpunkte irgendwie wieder zurückholen ? ;-)) dank und Gruß Befreiter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "-_-".

5 Antworten

Renten-Fachmannam 05.02.2010 | 16:57
Zu den beiden ersten Fragen: Senden Sie als Gentleman eine Glückwunschkarte (an den neuen Ehemann vielleicht eine Beileidskarte ?) Nehmen Sie mir bitte etwas Humor zum Wochenende nicht übel, das Leben ist Ernst genug. Zur letzten Frage : NEIN. Sollten Sie mal etwas vom VAHRG (Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich) gehört haben, vergessen Sie es, das ist seit dem 01.09.2009 ausser Kraft. Sie könnten aber einen Blick in das Kapitel 4 des am 01.09.2009 in Kraft getretenen Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) vom 03.04.2009 (BGBl. I S. 700) werfen.
Exfrauam 05.02.2010 | 17:52
Wiederheirat wirkt sich nur auf Unterhaltsanspruch aus. Die während der Ehe erworbenen Versorgungspunkte werden wie die Vermögenswerte geteilt, weil meist ein Partner während der Ehe beruflich zurücksteckt, um z.B. Kinder zu erziehen oder/und dem anderen den Rücken freizuhalten. Wollen Sie auch ihren Anteil an den Sparkonten zurück, weil sich Ihre Ex einen Anderen gefunden hat, statt den Rest ihres Lebens zu trauern?
Befreitam 05.02.2010 | 18:09
Exfrau hat immer gearbeitet. Ich meinte nur, weil sie jetzt wieder jemanden hat der sie (zusätzlich) versorgt. Da könnte es doch sein, dass ich die Rentenpunkte wieder zurück bekomme. Befreit
-_-am 06.02.2010 | 02:51
Die als Bonus übertragenen ehezeitlichen Anwartschaften werden Ihrer Ehefrau erhalten bleiben und damit Ihnen auch der Malus. Zu den Anpassungsmöglichkeiten siehe http://bundesrecht.juris.de/versausglg/BJNR070010009.html#BJNR07…
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