Hallo Lisa Laura,
auch wenn Ihre grobe Schilderung der von Ihnen beabsichtigten Tätigkeit zunächst nicht darauf hindeutet, dass Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen könnte, kann ich im Rahmen dieses Forums natürlich nicht abschließend prüfen und beurteilen, ob es sich bei der von Ihnen angegebenen Tätigkeit um eine nach § 2 SGB VI versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit handelt.
Zur genaueren versicherungsrechtlichen Einordnung/Abgrenzung Ihrer Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Konsequenzen und Möglichkeiten möchte ich Ihnen zunächst die Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“ empfehlen, welche Sie unter
abrufen können.
Soweit Sie zur Frage der Rentenversicherungspflicht dann weiterhin Zweifel haben und Rechtssicherheit erlangen wollen, können Sie eine individuelle Prüfung durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger vornehmen lassen. Für weiteren Beratungsbedarf (insbesondere auch zu den Fragen einer freiwilligen Versicherung oder einer Versicherungspflicht auf Antrag) stehen Ihnen zudem unsere Auskunfts- und Beratungsdienste gern kostenfrei zur Verfügung.