Hallo Kämpfer,
durch die Aufstockung der Beiträge im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung erwirtschaften Sie Pflichtbeiträge. Dies reicht für die Aufrechterhaltung von "Anwartschaften" aus. Weiterhin sollten Sie beachten, dass aufgrund der selbständigen Tätigkeit ebenfalls Pflichtbeiträge fällig werden können. Sie sollten hier schriftlich überprüfen lassen, ob Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit "pflichtversichert" sind.