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Experten-Antwort

Experten, wie gehe ich damit um?

von H. B. 08.07.2022 | 10:51
82 Ansichten
11 Antworten
Sehr geehrte Experten und Expertinnen, Ich habe eine Frage = Es, steht bei einer Bekannten die Verlängerung der EM Rente an. Sie ist bisher befristet. Sie arbeitet an mehreren Tagen länger als 3 Stunden. Da sie auf selbstständiger Basis arbeitet, fällt das nicht auf, da sie es ja so nicht angeben muss. Sie geht jetzt kurz vor dem Antrag zu einem Pyschiater und der schreibt ihr (ist schon mit ihm ausgemacht)dann Bericht für die Verlängerung, ansonsten keinerlei Arztbesuche oder Medikamente. Ich bin sehr zwiegespalten in dem Fall, auf der einen Seite denke ich.. Ok.. Wenn das so funktioniert, und keiner was merkt.. Wieso nicht..... Auf der anderen Seite denke ich, wieviele Menschen sind sehr schwer krank und müssen so kämpfen dafür. Soll ich da irgendwie agieren...bzw die DRV aufmerksam machen, oder es einfach so laufen lassen? Damit niemand auf die Idee kommt, es besteht hier von meiner Seite aus kein Neid . Ich hab seinerzeit auf, Grund schwerer chronischer Erkrankungen die EM Rente unbefristet bekommen. Also das Thema ist durch. Grüße H. B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.07.2022 | 11:56

Hallo H. B.!

Zu dem von Ihnen geschilderten Fall bezogen Ihre Bekannte können wir keine Stellungnahme abgeben, wie Sie sich hierzu verhalten sollen.

Im Rahmen der Bearbeitung des Weitergewährungsantrages der EM-Rente werden durch den medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung die eingehenden Befunde der Ärzte geprüft und anschließend über eine Verlängerung entschieden.

Bei Bezug einer EM-Rente muss das Erzielen von Einkommen nicht unbedingt rentenschädlich sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht weiter eingehen werden.

10 Antworten

Petzeram 08.07.2022 | 10:58
Kopfschüttel über solch eine Frage. Was wollen Sie denn? Die Bekannte anschwärzen? Dann müssen Sie entsprechende Beweise bei der Rentenversicherung vorlegen. Ansonsten lassen Sie es so wie es ist. Ihre Bekannte beantragt die Verlängerung und muss dann abwarten ob diese bewilligt wird oder nicht. ENDE der Geschichte
Annaam 08.07.2022 | 10:58
Hallo, Ich persönlich würde so etwas niemals machen! Denunziantentum. Sorry… muss mal raus. Gruss Anna
Wunschnameam 08.07.2022 | 11:06
Es ist doch auch erfrischend zu sehen wie ehrlich die Menschen heute sind, da wird munter das System betrogen und jeder schaut weg. Hoffe das sich entsprechende Personen hier dann aber nicht darüber beschweren wenn mal die Steuern oder Preise steigen wenn andere sich die Taschen füllen. An sich lässt sich doch nur sagen das es eine Gewissensentscheidung ist und das jeder aufgrund seines Charakters mit sich ausmachen muss. Freut mich das es überhaupt noch Menschen gibt die nicht alles billigen.
Meeruam 08.07.2022 | 11:13
Ich bin sehr gespannt auf die Expertenantwort!!!!!
Onkel Arnoam 08.07.2022 | 11:27
Anna schrieb

Hallo,

Ich persönlich würde so etwas niemals machen! Denunziantentum. Sorry… muss mal raus.

Gruss Anna

Sehr geehrte Experten und Expertinnen, Ich habe eine Frage = Es, steht bei einer Bekannten die Verlängerung der EM Rente an. Sie ist bisher befristet. Sie arbeitet an mehreren Tagen länger als 3 Stunden. Da sie auf selbstständiger Basis arbeitet, fällt das nicht auf, da sie es ja so nicht angeben muss. Sie geht jetzt kurz vor dem Antrag zu einem Pyschiater und der schreibt ihr (ist schon mit ihm ausgemacht)dann Bericht für die Verlängerung, ansonsten keinerlei Arztbesuche oder Medikamente. Ich bin sehr zwiegespalten in dem Fall, auf der einen Seite denke ich.. Ok.. Wenn das so funktioniert, und keiner was merkt.. Wieso nicht..... Auf der anderen Seite denke ich, wieviele Menschen sind sehr schwer krank und müssen so kämpfen dafür. Soll ich da irgendwie agieren...bzw die DRV aufmerksam machen, oder es einfach so laufen lassen? Damit niemand auf die Idee kommt, es besteht hier von meiner Seite aus kein Neid . Ich hab seinerzeit auf, Grund schwerer chronischer Erkrankungen die EM Rente unbefristet bekommen. Also das Thema ist durch. Grüße H. B.
Hallo, Ich persönlich würde so etwas niemals machen! Denunziantentum. Sorry… muss mal raus. Gruss Anna
Wie ist das, wenn Sie im Supermarkt sehen, wenn jemand etwas einsteckt? Sagen Sie es dem Verkaufspersonal oder denken Sie sich, der beklaut ja nicht mich und die haben doch hier genug in den Regalen?
Valzuunam 08.07.2022 | 11:54
Zur ethnisch / moralischen Einordnung: Zivilcourage ist, wenn man sich traut einzuschreiten wo andere wegschauen. Zu Ihrer Frage: Die Entscheidung was zu tun ist kann Ihnen niemand, auch kein Experte, abnehmen. Das was Sie beschreiben hört sich im ersten Moment subjektiv natürlich komisch an, lässt aber -objektiv- keine vernünftige Beurteilung zu. Länger als 3 Stunden am Tag (selbstständig) arbeiten: - am Stück oder mit „arbeitsmarktunüblichen“ Pausen bzw. unüblich wechselnden Zeiten? - an wie vielen Tagen die Woche? - ist die Tätigkeit an schon besonders spezielle/unüblich - volle oder teilweise Rente? „abgesprochener“ Bericht - heißt nicht, dass der Psychiater falsche Angaben macht - was, wenn doch, allerdings harter Tobak wäre fehlende Arztbesuche/Medikamente - sind nicht immer erforderlich/möglich. Was ich also zeigen will: genau betrachtet haben Sie nichts „in der Hand“ - es sei denn, sie Wissen mehr als Sie geschrieben haben, oder die Betreffende brüstet sich damit die DRV zu verarschen. Meine Meinung: Wenn Sie mehr wissen (Sie können und müssen ja hier nicht alles schreiben), insbesondere z.B. dass bewusst falsche Angaben gemacht werden (sollen) - teilen Sie das möglichst konkret mit (auch woher Sie es wissen); es muss ja nachprüfbar sein. Wenn nach alldem jedoch nur ein „ungutes Gefühl“ bleibt-lassen Sie es, und vertrauen Sie darauf, dass die DRV Mitarbeiter (inklusive Ärzte) wissen worauf es ankommt, und auch nicht dumm oder naiv sind.
KSCam 08.07.2022 | 11:48
Zu welcher rentenrechtlichen Frage soll der Experte eigentlich antworten? Ich sehe da keine.
H. B. am 08.07.2022 | 12:03
Auch Ihnen vielen Dank für Ihre Antwort H. B.
H. B. am 08.07.2022 | 12:01
Valzuun schrieb

Zur ethnisch / moralischen Einordnung:

Zivilcourage ist, wenn man sich traut einzuschreiten wo andere wegschauen.

Zu Ihrer Frage:

Die Entscheidung was zu tun ist kann Ihnen niemand, auch kein Experte, abnehmen.

Das was Sie beschreiben hört sich im ersten Moment subjektiv natürlich komisch an, lässt aber -objektiv- keine vernünftige Beurteilung zu.

Länger als 3 Stunden am Tag (selbstständig) arbeiten:

- am Stück oder mit „arbeitsmarktunüblichen“ Pausen bzw. unüblich wechselnden Zeiten?

- an wie vielen Tagen die Woche?

- ist die Tätigkeit an schon besonders spezielle/unüblich

- volle oder teilweise Rente?

„abgesprochener“ Bericht

- heißt nicht, dass der Psychiater falsche Angaben macht - was, wenn doch, allerdings harter Tobak wäre

fehlende Arztbesuche/Medikamente

- sind nicht immer erforderlich/möglich.

Was ich also zeigen will: genau betrachtet haben Sie nichts „in der Hand“ - es sei denn, sie Wissen mehr als Sie geschrieben haben, oder die Betreffende brüstet sich damit die DRV zu verarschen.

Meine Meinung:

Wenn Sie mehr wissen (Sie können und müssen ja hier nicht alles schreiben), insbesondere z.B. dass bewusst falsche Angaben gemacht werden (sollen) - teilen Sie das möglichst konkret mit (auch woher Sie es wissen); es muss ja nachprüfbar sein.

Wenn nach alldem jedoch nur ein „ungutes Gefühl“ bleibt-lassen Sie es, und vertrauen Sie darauf, dass die DRV Mitarbeiter (inklusive Ärzte) wissen worauf es ankommt, und auch nicht dumm oder naiv sind.

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort H. B.
W°lfgangam 08.07.2022 | 21:59
Hallo Mira, lesen Sie bitte in diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/welcher-… schon auf Seite 2 den Hinweis/Link von mir nach, was unter/gleich/mehr als 3 Std. bedeutet ...wenn es um regelmäßige Beschäftigungen (5-Tage-Woche) oder um unregelmäßige Beschäftigungen geht. Aus Letzterem erkennen Sie bereits den Hinweis, dass nur tageweise Beschäftigungen durchaus anders im Sinne des Grundsatzes zum § 43 SGB VI zu sehen sind = Individualentscheidung. Gruß w. PS: @ Red., diese immer sich wöchentlich wiederholende Frage übermüdet allgemein - machen Sie dazu ein TOPP-Thema auf? Ach, ist ja schon: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind… ...allerdings auch nur mit den 'abgeschriebenen' gesetzlichen Grundsatzvorgaben - ohne ein 'Vielleicht und Aber' ...hätte man auch nur den § verlinken können ;-)
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