Hallo krank-ohne-rente,
die alleinige Bestätigung einer Terminvereinbarung (ob Online oder postalisch)ist für sich allein noch keine Bestätigung, dass ein Rentenantrag gestellt wurde.
Bei der Terminvereinbarung kann die Identität des Antragstellers nicht überprüft werden. Deshalb wird bei telefonischer oder Online-Antragstellung eine schriftliche Antragstellung nachgeholt.
Die Antragstellung erfolgt an dem vereinbarten Termin. Hierbei wird als Antragsdatum auf das Datum der Terminvereinbarung zurückgegriffen, da die Dauer zwischen Terminvereinbarung und tatsächlicher Durchführung des Termins zur Antragstellung nicht zu Lasten des Versicherten gehen soll.
In der Praxis ist die Bestätigung der Terminvereinbarung für andere Stellen (Agentur für Arbeit, Krankenkassen etc.) ausreichend, um nachzuweisen, dass man deren Aufforderung zur Antragstellung nachkommt. Diese Stellen warten dann den Termin ab und fordern anschließend oftmals eine Kopie der Bestätigung der antragsaufnehmenden Stelle nach erfolgtem Termin an.
die alleinige Bestätigung einer Terminvereinbarung (ob Online oder postalisch)ist für sich allein noch keine Bestätigung, dass ein Rentenantrag gestellt wurde.
Bei der Terminvereinbarung kann die Identität des Antragstellers nicht überprüft werden. Deshalb wird bei telefonischer oder Online-Antragstellung eine schriftliche Antragstellung nachgeholt.
Die Antragstellung erfolgt an dem vereinbarten Termin. Hierbei wird als Antragsdatum auf das Datum der Terminvereinbarung zurückgegriffen, da die Dauer zwischen Terminvereinbarung und tatsächlicher Durchführung des Termins zur Antragstellung nicht zu Lasten des Versicherten gehen soll.
In der Praxis ist die Bestätigung der Terminvereinbarung für andere Stellen (Agentur für Arbeit, Krankenkassen etc.) ausreichend, um nachzuweisen, dass man deren Aufforderung zur Antragstellung nachkommt. Diese Stellen warten dann den Termin ab und fordern anschließend oftmals eine Kopie der Bestätigung der antragsaufnehmenden Stelle nach erfolgtem Termin an.