Da müßte man konkrete Beispiele haben!
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Da müßte man konkrete Beispiele haben!
Mmmmmhh, ganz schlechtes Beispiel, hier ist die Expertenantwort nämlich zu 100 % korrekt... Also, jetzt wirds aber langsam mal Zeit, bringen sie doch ein paar Beispiele für die "etlichen falschen Antworten der Experten"...Unseriös ist eine derartige Einlassung, die nicht belegt wird.von Experte/in Experten-Antwort RE: Rentenantrag neben Rehaantrag Die Antwort von "-_-" ist korrekt. Von Ihnen ist im Augenblick nicht zu veranlassen. Diese Antwort und die vorhergehende Antwort ist nicht richtig. Die Beantragung von REHA und der EU-Rente sind richtig. Der REHA-Antrag als solcher ist kein Rentenantrag. Der Antrag zur EU-Rente beginnt mit dem Antragsdatum. Wird bei der REHA eine Erwerbsminderung festgestellt, so ist das Datum das des REHA-Berichtes, also wesentlich später.
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