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Experten-Antwort

Expertenantworten

von schokolade18.08.2011 | 14:53
2020 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wer sind eigentlich die Experten, die eine Expertenantwort geben. Ich habe mir als absoluter "Nichtexperte" ein paar Antworten durchgelesen und komme zu dem Schluß, daß etliche der Antworten schlichtweg falsch sind. Jeder, der sich hier Experte nennt, macht sich viel Arbeit, die Fragen zu beantworten und das verdient Anerkennung. Mit dem, was ich an Antworten gelesen habe, rate ich aber jedem, der eine Frage zu seiner Rente hat, diese schriftich an die Deutsche Rentenversicherung zu stellen. Gruss Schokolade

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da müßte man konkrete Beispiele haben!

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13 Antworten

B2am 18.08.2011 | 14:59
Vielleicht sollten Sie die Gelegenheit nutzen und dem Link "weitere Erläuterung" der über den Forenbeiträgen steht folgen und den dortigen Text in aller Ruhe einmal durchlesen. Alternativ hier der direkte Link: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruss B2
B´sonam 18.08.2011 | 15:01
bitte geben sie doch ein paar Beispiele für die "etlichen" falschen Antworten der Experten....
Elisabetham 18.08.2011 | 16:24
Nur über dem BSG und BVerfG wölbt sich der Himmel.
-_-am 18.08.2011 | 22:46
Sie sind aufgerufen, sich bei fehlerhaften Antworten an der Diskussion zu beteiligen und Korrekturen darzulegen. Auch Berater sind Menschen, die irren können. Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone, wenn er hier auf einen Fehler hingewiesen wird. Abqualifizierende pauschale Verunglimpfungen sprechen gegen deren Autor, nicht gegen die Experten. Unseriös ist eine derartige Einlassung, die nicht belegt wird.
Achtungam 19.08.2011 | 08:36
na z. B. den Experten-thread zu diesem Thema "Selbständig mit einem Auftraggeber?". Eindeutig Mist!
abcam 19.08.2011 | 13:27
§ 116 Abs.2 SGB 6 lautet: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten sind oder 2. Leistungen zur medizinischen Reha oder zue Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Die Antwort des Experten war also absolut richtig. Ihre Kritik entbehrt jeder Grundlage.
schokoladeam 19.08.2011 | 13:08
Zitat von -_- anzeigenausblenden
von Experte/in Experten-Antwort RE: Rentenantrag neben Rehaantrag Die Antwort von "-_-" ist korrekt. Von Ihnen ist im Augenblick nicht zu veranlassen. Diese Antwort und die vorhergehende Antwort ist nicht richtig. Die Beantragung von REHA und der EU-Rente sind richtig. Der REHA-Antrag als solcher ist kein Rentenantrag. Der Antrag zur EU-Rente beginnt mit dem Antragsdatum. Wird bei der REHA eine Erwerbsminderung festgestellt, so ist das Datum das des REHA-Berichtes, also wesentlich später.
abcam 19.08.2011 | 13:28
§ 116 Abs.2 SGB 6 lautet: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten sind oder 2. Leistungen zur medizinischen Reha oder zue Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Die Antwort des Experten war also absolut richtig. Ihre Kritik entbehrt jeder Grundlage.
schokoladeam 19.08.2011 | 23:27
Außer der eigene Erfahrung und einer falschen Beratung lief es dann wohl alles falsch ... und doch richtig. Aber was soll`s, ganz schön borniert. Es reicht nicht, einen Text abzuschreiben. Die Praxis ist entscheidend.
schneideram 20.08.2011 | 09:15
was sind sie denn für ein Spinner ? Forumstroll oder was .. solche leute wie sie braucht hier niemnd. hauen sie ab !!
B2am 20.08.2011 | 20:34
Nachdem Sie sich selbst im Ausgangpost dieses Threats als Zitat " absoluter "Nichtexperte" " bezeichnen, finde ich Ihr Auftreten und Ihre Aussagen doch schon recht fragwürdig.
B´sonam 22.08.2011 | 12:08
Unseriös ist eine derartige Einlassung, die nicht belegt wird.
von Experte/in Experten-Antwort RE: Rentenantrag neben Rehaantrag Die Antwort von "-_-" ist korrekt. Von Ihnen ist im Augenblick nicht zu veranlassen. Diese Antwort und die vorhergehende Antwort ist nicht richtig. Die Beantragung von REHA und der EU-Rente sind richtig. Der REHA-Antrag als solcher ist kein Rentenantrag. Der Antrag zur EU-Rente beginnt mit dem Antragsdatum. Wird bei der REHA eine Erwerbsminderung festgestellt, so ist das Datum das des REHA-Berichtes, also wesentlich später.
Mmmmmhh, ganz schlechtes Beispiel, hier ist die Expertenantwort nämlich zu 100 % korrekt... Also, jetzt wirds aber langsam mal Zeit, bringen sie doch ein paar Beispiele für die "etlichen falschen Antworten der Experten"...
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