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Experten-Antwort

Externe Teilung

von Silvio15.07.2023 | 19:27
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1 Antworten
Meine Ex-Frau hat Anrecht auf eine Betriebsrente, die zum Zeitpunkt des Scheidungsurteils noch nicht zuteilungsreif war, es mittlerweile aber ist. Ein Antrag über das Familiengericht ergab, dass sich mein hälftiger Anteil hierzu auf 10.000€ beläuft. Werde ich zu meinem Renteneintrittsalter das Geld als eine Art Abfindung automatisch bekommen? Was muss ich noch bezüglich meines Anteils veranlassen oder passiert das automatisch? Muss ich darauf warten bis meine Frau selbst Pension erhalten wird oder ist mein Renteneintritt ausschlaggebend?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2023 | 11:24

Hallo Silvio,

 

sofern ein Anrecht wegen fehlender Ausgleichsreife nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs (= Wertausgleich bei der Scheidung) ausgeglichen werden kann, ist für dieses Anrecht gegebenenfalls der schuldrechtliche Versorgungsausgleich (= Wertausgleich nach der Scheidung) möglich.

Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kann die ausgleichsberechtigte Person von der ausgleichspflichtigen Person die Zahlung einer Ausgleichsrente aus dem im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht ausgeglichenen Anrecht verlangen. Es handelt sich hier um einen unterhaltsähnlichen Rentenanspruch, der ausschließlich gegenüber der ausgleichspflichtigen Person besteht und daher von ihr abhängig ist. Daher ist der schuldrechtliche Ausgleich erst möglich, wenn die ausgleichspflichtige Person aus dem nicht ausgeglichenen Anrecht tatsächlich eine Leistung bezieht. Mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person endet grundsätzlich der Anspruch auf die schuldrechtliche Ausgleichsrente.

Für die Durchsetzung des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist die ausgleichsberechtigte Person selbst verantwortlich.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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