Hallo Dodo,
da Sie laut Ihren Angaben noch keine Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, wäre grundsätzlich eine externe Teilung der Riesterrente in der Rentenversicherung möglich. Sie müssen hierzu aber die Zustimmung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers einholen.
Die in der Rentenversicherung begründeten Anrechte würden ab dem Folgemonat der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich Ihre Erwerbsminderungsrente erhöhen.
Unter der Annahme, dass das Ehezeitende spätestens am 30. Juni 2023 ist, errechnen sich bei einem Ausgleichswert von 10.000 Euro
1,2462 Entgeltpunkte. Dies entspricht bei einer ungeminderten Rente einer Rentensteigerung von derzeit 44,89 Euro brutto beziehungsweise ab dem 1. Juli von 46,86 Euro brutto.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung