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Experten-Antwort

Extra Zahlung

von Judith1125.03.2011 | 14:50
1781 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, meine Frage lautet wie folgt: Befristete EM-Rente seit 01.12.2010 Jetzt am 30.03.2011 Urlaubsgeldauszahlung für die Zeit 01.01.2010-30.11.2010 wird das als Nebenverdienst berechnet? Muß ich mit einer Rentenkürzung rechnen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2011 | 08:39

Hallo Judith11,

Urlaubsabgeltungen sind Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB I und sind als Hinzuverdienst nur dann zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat. Außerdem ist es von Bedeutung, ob im Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes weiteres Einkommen zu berücksichtigen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht für diesen Monat wegen der ausschließlich erbrachten Einmalzahlung ein sogenanntes " Überschreitensrecht " aus dem sich dann keine Konsequenzen auf die Rentenzahlung ergeben.

3 Antworten

-_-am 25.03.2011 | 15:56
Judith11 schrieb

Meine Sorgen möchte keiner und bei einer kleinen Rente ist jeder Euro zum Leben wichtig.

:P Nicht als Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB 6 gilt/gelten: ... - Zahlungen nach Beginn der Rente aus einer Beschäftigung, die bereits vor Rentenbeginn aufgegeben wurde.
Full Metal Jacketam 25.03.2011 | 19:54
Judith11 schrieb

Meine Sorgen möchte keiner und bei einer kleinen Rente ist jeder Euro zum Leben wichtig.

Du, nichts für ungut, aber deine Sorgen möcht ich haben!
Judith11am 26.03.2011 | 09:11
Meine Sorgen möchte keiner und bei einer kleinen Rente ist jeder Euro zum Leben wichtig.
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