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Experten-Antwort

Extrabeiträge ab Alter 55

von Noch-Nicht-Rentner14.06.2016 | 10:57
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in PlusMinus wurde berichtet, dass man ab 55 Zusatzbeiträge zahlen könne, um eine höhere Rente zu erreichen / die Rentenminderung bei vorgezogener Rente ab 63 zu umgehen. Dazu finde ich nichts auf der Seite der Rentenversicherung. Geht das wirklich und wo finde ich Informationen dazu ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Noch-Nicht-Rentner,

möchten Sie eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, geht das in der Regel mit Rentenabschlägen einher. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Rentenminderung durch Beitragszahlungen auszugleichen.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages können Sie einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnehmen. Diese erstellen wir frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, dass Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente tatsächlich erfüllen werden.

Die besondere Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung enthält die voraussichtliche Rentenhöhe der Altersrente (abgestellt auf den beabsichtigten, vorzeitigen Rentenbeginn), die Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung freiwillig gezahlt werden könnte.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Rentenauskunft zu beantragen bzw. sich in einer Renten-Servicestelle beraten zu lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Noch-Nicht-Rentner,

möchten Sie eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, geht das in der Regel mit Rentenabschlägen einher. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Rentenminderung durch Beitragszahlungen auszugleichen.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages können Sie einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnehmen. Diese erstellen wir frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, dass Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente tatsächlich erfüllen werden.

Die besondere Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung enthält die voraussichtliche Rentenhöhe der Altersrente (abgestellt auf den beabsichtigten, vorzeitigen Rentenbeginn), die Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung freiwillig gezahlt werden könnte.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Rentenauskunft zu beantragen bzw. sich in einer Renten-Servicestelle beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Schießl Konradam 14.06.2016 | 13:18
Diese Nachzahlungen sind ja allgemein bekannt.Mir geht es um ganz was Anderes, in der Sendnung Illner am 28.4.16 zdf. Hier behauptete Frau Wagenknecht, wer monatlich 35 Euro freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlt bekommt später 150 mehr Rente. Habe dies hier und anders wo schon mehrmals berichtet , bei Ihre vorsorge wurde mein Text gelöscht , da politische Beiträge nicht zulässig sind. Das war kein politischer Beitrag, vielmehr ein Beitrag zur Rente. Rechne ich bei derzeit 36267 Du. Verdienst und 30,45 Rentenwert ab 1.7.2016 sind 6780,62 Gesamtbeitrag fällig. Leicht aus zu rechnen, da reichen für 150 Euro höhere Rente die monatlichen 35 nicht aus. Drei noch Anwesende Fachleute in dieser Sendung ließen die Aussage non der Politikerin einfach so stehen, ärgerlich. Es ist doch auch nicht ohne Weiteres nicht möglich, einfach durch freiwillige Beiträge mehr Rente zu erhalten, außer für den Ausgleich von Abzugsbeträgen wegen vorzeitiger Rente? MfG.
Batrixam 14.06.2016 | 11:02
Hallo, hier finden Sie ein paar erste Informationen zu diesem Thema: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… MfG
SuchenUndFragenam 14.06.2016 | 13:39
Frau Wagenknecht lebt offenbar in einer ganz anderen Welt... ;-) Hoffentlich wurde das im Faktencheck geklärt... Die einzige Möglichkeit einer freiwilligen Zahlung ist die vom Experten genannte. Möglich ist noch, bei einem 450-Euro Job, den man neben seinem Hauptjob ausübt, nicht auf den Eigenbeitrag zur Rente zu verzichten. Aber auf 150 Euro zusätzliche Rente kommt man dabei wohl auch nach 45 Jahren nicht...
Schadeam 14.06.2016 | 14:22
Fragen Sie doch direkt bei Frau Wagenknecht nach! Die wird Ihnen dann hoffentlich genau erkären können was sie gemeint hat. Frau Wagenknecht, bzw. "Die Linke" zu googeln dürfte doch relativ einfach sein.
Andre*sam 14.06.2016 | 15:11
Hier noch der Link zu der Sendung in der ZDF-Mediathek: http://www.zdf.de/maybrit-illner/streit-um-riester-und-rente-lae…
Andre*asam 14.06.2016 | 15:08
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Das hat Frau Wagenknecht nie gesagt. Ich empfehle Ihnen die Sendung in der ZDF-Mediathek noch einmal anzuschauen, die von Ihnen falsch wiedergegebene Aussage beginnt etwa bei Minute 55. Frau Wagenknecht äußerte, dass bei einer Anhebung des Rentenniveaus auf den Stand von 2001, die über Beiträge finanziert werden soll, ein Durchschnittsverdiener etwa 35 Euro mehr Beitrag zahlen müsste, aber am Ende eine um 150 € höhere Rente haben würde. Dies würde sich mehr lohnen als irgendwelche Riester-Verträge. Es geht also weder um die jetzige rechtliche Situation noch um irgendwelche freiwilligen Beiträge.
Noch-Nicht-Rentneram 14.06.2016 | 16:49
Vielen Dank ! Was mir noch nicht ganz klar ist: - Muss die Ausgleichszahlung in einer Summe oder mtl. bis zum Renteneintritt erfolgen ? - Wie kommen die Leute von PlusMinus auf 3% Rendite ?
Herz1952am 14.06.2016 | 18:22
Hallo Noch-Nicht-Rentner, ich habe Ihnen die wichtigste Passage aus dem o.g. Link kopiert. Hier ist sie: Die Höhe des Ausgleichsbetrages können Sie einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnehmen. Diese erstellen wir frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, dass Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente tatsächlich erfüllen werden. Die besondere Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung enthält die voraussichtliche Rentenhöhe der Altersrente (abgestellt auf den beabsichtigten, vorzeitigen Rentenbeginn), die Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung freiwillig gezahlt werden könnte. Die errechneten Beiträge bleiben maßgebend, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft gezahlt werden. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Rentenauskunft zu beantragen. Achtung: Wir weisen darauf hin, dass Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung nicht für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente verwendet werden können. Und sollten Sie im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können diese Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden. Zur Rendite kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Warum PlusMinis auf 3 % Rendite kommt ist mir eigentlich schleierhaft (habe allerdings die Sendung nicht gesehen). Denn die RV rechnet mit ca. 21 Jahren Rente bis die Beiträge wieder "rauskommen". Vielleicht ist die Rendite gemeint, die Sie während dieser 21 Jahren erhalten.
Herz1952am 14.06.2016 | 18:36
Hallo Noch-Nicht-Rentner, Hier ist der Beitrag von Plus-Minus auch zum nachlesen als Link: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/s… Ich habe mir das mal angesehen. Ich habe den Eindruck, dass die Rechnung nur stimmen kann, wenn Sie auch die 21 Jahre noch die Rente beziehen können. Bei vorgezogener Altersrente ist es allerdings auch wahrscheinlicher, dass Sie 21 Jahre Rente bekommen. Die Möglichkeit hat sich anscheinend ein Politiker ausgedacht (na ja...). Außerdem wurde die Rendite dahingehend berechnet, dass die "Null-Zins-Politik" lange Zeit so weitergeht. Am besten Sie lassen sich das mal von einer Rentenstelle vor Ort erklären. Ich könnte mir noch einen Vorteil vorstellen, das wäre, wenn Ihre Frau auch längere Zeit Witwenrente erhalten sollte. Also, eine Garantie Verzinsung ist das auf keinen Fall.
W*lfgangam 14.06.2016 | 19:35
Zitat von Noch-Nicht-Rentner anzeigenausblenden
Hallo Noch-Nicht-Rentner, ganz einfach, die haben einfach die Rentabilitätsberechnungen der Rentenversicherung 'geklaut', die aktuell bei Männern um 3 % liegen. Gibt hier auch im Nachrichtenbereich einen Artikel der Red. dazu. Via Google "freiwillige rentenbeiträge rendite" werden Sie entsprechend viele Beiträge mit bestätigenden Aussagen finden. Allerdings 3 % - was heißt das, wann haben Sie 100 % Ihres Einzahlungsbetrages wieder auf dem Konto? Andererseits kann eine 'normale' Kapitalanlage dagegen nicht anstinken. Evtl. könnte zusätzlich die steuerliche Komponente interessant sein, das kann Ihnen aber nur entsprechendes Fachpersonal gegenrechnen. Gruß w.
Noch-Nicht-Rentneram 16.06.2016 | 12:04
Das ist alles recht hilfreich. Vielen Dank. Zum Thema gibt es auch einen Artikel im aktuellen Finanztest 07/2016. Außerdem habe ich gestern mit der Hotline der Rentenversicherung gesprochen. Die hat mir ein Beispiel genannt: 1500 € Rente – Abschlag wg. früherem Rentenbezug: 162€ mtl. – mit einer Sonderzahlung von 42.000€ kann man das ausgleichen. Das wäre ohne Zinsen eine Laufzeit von 260 Monaten (21 Jahre und 8 Monate), die ja auch W*lfgang und Herz1952 schon erwähnen. Dort hieß es, dass man den Betrag nur auf einmal zahlen kann. In Finanztest steht, dass man ihn über mehrere Jahre strecken könne, um so Steuerbelastung zu optimieren. Wahrscheinlich muss man sich wohl die persönliche Auskunft der Rentenversicherung holen, um das genau zu erfahren.
Herz1952am 16.06.2016 | 16:55
Hallo Noch-Nicht-Rentner, wenn ich mich nicht irre, gilt das mit der Streckung für die Landwirtschaft, bin mir aber bei weitem nicht sicher. Für Sie dürfte die Einmalzahlung zutreffen.
W*lfgangam 16.06.2016 | 19:40
Zitat von Noch-Nicht-Rentner anzeigenausblenden
Hallo Noch-Nicht-Rentner, natürlich können Sie die Ausgleichszahlung auch in Raten vornehmen - eben unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Optimierung. Allerdings steigt der Ausgleichsbetrag von Jahr zu Jahr etwas an (Dynamik der Rentenwerte), so dass die Schlussrate höher ausfällt, um die Rentenminderung in vollem Umfang auszugleichen. Ich weiß nicht, wie es in der Praxis läuft, ob es notwendig ist, jedes Jahr einen neuen Antrag zu stellen oder nur für die letzte Ausgleichsrate. Gruß w.
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