Tatsächlich kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung nicht bei der Beschaffung Ihres Facharbeiterbriefes helfen.
Sofern die Berufsausbildung bei der DRV noch nachgewiesen werden muss, gäbe es die Möglichkeit einer Zeugenerklärung (Formular V0120). Voraussetzung ist jedoch, dass Sie noch Kontakt zu Personen haben, die zeitgleich mit Ihnen im VEB Betrieb eine Ausbildung absolviert haben.
Das fällt Ihnen 35 Jahre nach Ende der DDR ein? Nicht zu fassen.
Also, um das diesmal zu erklären: Bis heute habe ich den Nachweis nicht gebraucht, da ich die ganze Zeit im öffentlichen Dienst fest angestellt war. Nun möchte ich mich weiterbilden und sollte diesen nachreichen. Leider kann ich ihn nicht finden, obwohl alle Unterlagen da sind, bis auf den Facharbeiterbrief.
Also, um das diesmal zu erklären: Bis heute habe ich den Nachweis nicht gebraucht, da ich die ganze Zeit im öffentlichen Dienst fest angestellt war. Nun möchte ich mich weiterbilden und sollte diesen nachreichen. Leider kann ich ihn nicht finden, obwohl alle Unterlagen da sind, bis auf den Facharbeiterbrief.
Also, um das diesmal zu erklären: Bis heute habe ich den Nachweis nicht gebraucht, da ich die ganze Zeit im öffentlichen Dienst fest angestellt war. Nun möchte ich mich weiterbilden und sollte diesen nachreichen. Leider kann ich ihn nicht finden, obwohl alle Unterlagen da sind, bis auf den Facharbeiterbrief.
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