Hallo Marina,
Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind "Fachschulausbildung", sofern alle Voraussetzungen der Begriffsdefinition erfüllt sind.
Die Begriffsdefinition Fachschulausbildung ist gegeben, wenn die Ausbildung mindestens einen Halbjahreskurs mit Ganztagsunterricht umfasst hat oder bei zeitlich kürzeren Kursen mindestens 600 Unterrichtsstunden andauerte.
Der Endzeitpunkt der Ausbildung ist regelmäßig die erfolgreiche Meisterprüfung.
Die Zeit zwischen dem Ende des Meistervorbereitungskurses und der Ablegung der Meisterprüfung ist ebenfalls "Fachschulausbildung", wenn die Meisterprüfung spätestens am ersten Tag des fünften auf die Beendigung des Meistervorbereitungskurses folgenden Kalendermonats begonnen wurde.
Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass Zeit und Arbeitskraft der Versicherten in dieser Zeit überwiegend durch die Meisterausbildung (zum Beispiel durch die Anfertigung eines Meisterstücks oder durch die Vorbereitung auf die Meisterprüfung) in Anspruch genommen wurden.
Sind während der Zwischenzeit Pflichtbeiträge entrichtet, ist für den mit Pflichtbeiträgen belegten Zeitraum keine Anrechnungszeit gegeben.
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