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Experten-Antwort

Fachschulausbildung Rentenberechnung

von Teilzeitrentner13.02.2019 | 22:27
109 Ansichten
8 Antworten

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Bei der Bewertung der Beitragsgeminderten Zeiten von Max. 36 Monaten werden vorrangig die Zeiten für Fachschulausbildung berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn diese Zeit schon als beitragsfreie Zeit bewertet wird durch Bezug von ALG? Praktisch wird diese Zeit doch dann doppelt belegt? Kann mir das jemand beantworten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teilzeitrentner,

die vorrangige Bewertung von beitragsfreien Zeiten der Fachschulausbildung gegenüber der Bewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung greift auch dann, wenn die Zeit der Fachschulausbildung mit einer anderen beitragsfreien Zeit zusammentrifft, die höher bewertet wird und dadurch die niedrigere Bewertung der beitragsfreien Zeit der Fachschulausbildung nicht zum Tragen kommt.

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7 Antworten

Unwissendeam 14.02.2019 | 20:02
Das ist aber ungerecht
Jonnyam 14.02.2019 | 21:11
Und wo ist das gesetzlich geregelt? Also arbeitslos und die Fachschulbank nicht drücken bringt mehr Rente?
Kritik an Expertenantwortenam 15.02.2019 | 07:05
Die gestrigen Expertenantworten sind dürftig und teilweise auch falsch. Derartige Expertenantworten stellen dieses, auf fachlichem Wissen zu Rente beruhenden Forum, in Frage. Da muss wirklich noch nachgearbeitet werden, wenn die Hobbyexperten mehr wissen als die Fachleute!
-am 15.02.2019 | 07:35
Hallo Teilzeitrentner, die vorrangige Bewertung von beitragsfreien Zeiten der Fachschulausbildung gegenüber der Bewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung greift auch dann, wenn die Zeit der Fachschulausbildung mit einer anderen beitragsfreien Zeit zusammentrifft, die höher bewertet wird und dadurch die niedrigere Bewertung der beitragsfreien Zeit der Fachschulausbildung nicht zum Tragen kommt.
Und wo ist das gesetzlich geregelt?
Hallo Jonny, hier die gesetzlichen Grundlagen: Nach § 263 Absatz 2a Satz 1 SGB VI werden Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit mit 80 % des Gesamtleistungswertes bewertet. Nach § 74 S. 1 und 2 SGB VI werden Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung hingegen "nur" mit 75 % des Gesamtleistungswertes und maximal mit 0,0625 Entgeltpunkten pro Kalendermonat bewertet. Dass Anrechnungszeiten mit einer ungünstigeren Bewertung nicht von Anrechnungszeiten mit einer günstigeren Bewertung verdrängt werden, können Sie hier nachlesen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Diese einheitliche Rechtauslegung der Rentenversicherungsträger wurde bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2011, Aktenzeichen: B 13 R 3/10 R). Hier der Link zum Urteil: https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docu… Ja, je nach Fallgestaltung kann das günstiger sein, wenn zum Beispiel stattdessen die (Höher-)Bewertung einer Zeit der beruflichen Ausbildung zum Tragen kommt.
Teilzeitrentneram 18.02.2019 | 00:18
Definitiv kann es nachteilig sein, während der Arbeitslosigkeit eine Fachschule zu besuchen. Nämlich dann, wenn dafür, von der ersten Ausbildung (Lehre) 12 Monate entfallen, (Zeit der Fachschule) also nur noch 24 Monate übrig bleiben, die Arbeitslosenzeit aber sowieso schon aufgestockt waren, auch ohne Fachschule. Oder gibt es seit 2011 da neue Urteile?
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