Hallo Daniel,
wie "Zelda" bereits mitgeteilt hat, kann die Zeit eines Meisterkurses unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
Sie sollten sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden und die Anerkennung der Zeiten beantragen.
Mit freundlichen Grüßen