Wenn die Höchstdauer der anrechenbaren Anrechnungszeiten (8 Jahre) überschritten ist, können darüber hinausgehende schulische Anrechnungszeiten nicht berücksichtigt werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nicht bewertet werden.
Hammer!
Und das alles für 1 Jahr Fachschule, die dann VIELLEICHT angerechnet wird und bei DEM Versicherungsverlauf bestimmt 1,50 EUR mehr Rente bringt.
Und alle fragen sich, warum es in Deutschland so viele Regeln und Gesetze gibt, die Steuern und Sozialabgaben so hoch sind ;-)
Daumen hoch!
Hammer!
Und das alles für 1 Jahr Fachschule, die dann VIELLEICHT angerechnet wird und bei DEM Versicherungsverlauf bestimmt 1,50 EUR mehr Rente bringt.
Und alle fragen sich, warum es in Deutschland so viele Regeln und Gesetze gibt, die Steuern und Sozialabgaben so hoch sind ;-)
Daumen hoch!
Genau, finde ich auch. Sollen sie ihm doch das 1 Jahr, die 1,50 Euro einfach geben und alles ist gut. Aber nee, da gibt es so viele Gesetze und Regelungen die das wegen 1,50 Euro verhindern.
... wie immer zum WE, 2 ahnungslose 'Stammtischler' mit 'Besser(NICHT)wissen'. Der mtl. Rentenbetrag geht gegen 25 € - aber um darauf aus Ableitung der gesetzlichen Berechnungsvorgaben zu kommen, müsste man schlicht nur Gesetze lesen + verstehen können - zu viel für Sie beide verlangt/erwartet? - ohne mind. Fachschulabschluss geht das auch nicht ;-) Gruß w.Hammer! Und das alles für 1 Jahr Fachschule, die dann VIELLEICHT angerechnet wird und bei DEM Versicherungsverlauf bestimmt 1,50 EUR mehr Rente bringt. Und alle fragen sich, warum es in Deutschland so viele Regeln und Gesetze gibt, die Steuern und Sozialabgaben so hoch sind ;-) Daumen hoch!Genau, finde ich auch. Sollen sie ihm doch das 1 Jahr, die 1,50 Euro einfach geben und alles ist gut. Aber nee, da gibt es so viele Gesetze und Regelungen die das wegen 1,50 Euro verhindern.
Sehr geehrter Herr Jonny,
Danke für Ihre fundierte Darstellung!
Ich werde mir einen Rentenanwalt suchen und das Gericht anrufen.
Danke für Ihre fundierte Darstellung!
Ich werde mir einen Rentenanwalt suchen und das Gericht anrufen.[/quote]
Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen.
Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden.
Ist Ihnen das die Sache wert?[/quote]
Auf alle Fälle, geht um 40 Euro monatlich, ein Leben lang.
Das sollen unabhängige Gerichte klären, die 500 Euro ist mir das im Zweifel wert.
Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.
Es wäre schön, wenn Sie sich nach der Entscheidung des BSG, so in ca. 3-4 Jahren, hier noch mal melden, um Erfolg oder Misserfolg kundzutun.Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen. Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden. Ist Ihnen das die Sache wert?Auf alle Fälle, geht um 40 Euro monatlich, ein Leben lang. Das sollen unabhängige Gerichte klären, die 500 Euro ist mir das im Zweifel wert. Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.
Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen.
Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden.
Ist Ihnen das die Sache wert?
Auf alle Fälle, geht um 40 Euro monatlich, ein Leben lang. Das sollen unabhängige Gerichte klären, die 500 Euro ist mir das im Zweifel wert. Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.Danke für Ihre fundierte Darstellung! Ich werde mir einen Rentenanwalt suchen und das Gericht anrufen.Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen. Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden. Ist Ihnen das die Sache wert?
Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen.
Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden.
Ist Ihnen das die Sache wert?[/quote]
Auf alle Fälle, geht um 40 Euro monatlich, ein Leben lang.
Das sollen unabhängige Gerichte klären, die 500 Euro ist mir das im Zweifel wert.
Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.[/quote]
Es wäre schön, wenn Sie sich nach der Entscheidung des BSG, so in ca. 3-4 Jahren, hier noch mal melden, um Erfolg oder Misserfolg kundzutun.
..geht's vielleicht über den Gesetzgeber (Abg. Ihres Vertrauens, Petitionsausschuss), wenn der das als so wichtig betrachtet.
Das wird eher viel länger dauern. Werden alle Gerichtsinstanzen bemüht, können locker über 10 Jahre vergehen bis das BSG entscheidet. Und wenn hier tatsächlich ein simpler Interpretationsfehler vorliegen sollte, der sogar juristischen Laien aufgefallen ist, hätte es schon längst eine Klageflut gegeben.Es wäre schön, wenn Sie sich nach der Entscheidung des BSG, so in ca. 3-4 Jahren, hier noch mal melden, um Erfolg oder Misserfolg kundzutun...geht's vielleicht über den Gesetzgeber (Abg. Ihres Vertrauens, Petitionsausschuss), wenn der das als so wichtig betrachtet.
Danke für Ihre fundierte Darstellung!
Ich werde mir einen Rentenanwalt suchen und das Gericht anrufen.[/quote]
Sollten Sie deswegen eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wird diese wegen zu geringer Erfolgsaussichten entweder sofort abwinken oder von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und den Vertrag nach der Deckungszusage kündigen.
Danach dürfte es sehr schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden.
Ist Ihnen das die Sache wert?[/quote]
Auf alle Fälle, geht um 40 Euro monatlich, ein Leben lang.
Das sollen unabhängige Gerichte klären, die 500 Euro ist mir das im Zweifel wert.
Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.
Dann möchten Sie Ihren "Rentenanwalt" also selbst bezahlen?
Na dann....
Selbstverständlich. Nennen sie es Fachanwalt für Sozialrecht. Und bei Obsiegen werden die Kosten erstattet. Die Auskunftsstelle der Rentenversicherung wird mir hierbei eher nicht helfen, nicht wahr?Ich werde mir einen Rentenanwalt suchen und das Gericht anrufen. ......... Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch im Sozialrecht.Dann möchten Sie Ihren "Rentenanwalt" also selbst bezahlen? Na dann....
Das Verfahren im Sozialrecht ist kostenlos, aber einen Anwalt bekommen Sie nur über die Prozesskostenhilfe bezahlt. Die aber erhalten nur Bedürftige, also Einkommen und Vermögen auf Hartz IV Niveau.
Die 500 zahle ich selbst und bekomme ich wieder bei obsiegen
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