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Fällige Direktversicherung

von DANROY26.07.2007 | 19:00
1784 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe am 01.05 1983 eine Direktversicherung über meinen AG abgeschlossen, deren Beiträge ich mit Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen finanziert habe. Der AG hat keine Beiträge gezahlt.Der Betrag wurde jetzt fällig und ich muss an die Krankenkasse über 10 Jahre monatlich zahlen.Gibt es gegen diesen nachträglichen Griff in meine Tasche schon höchstrichterliche Entscheidungen? Wäre diese Maßnahme zu Beginn des Abschlusses schon bekannt gewewsen, hätte ich mich sicher für eine andere Anlageform entschieden.Das spricht doch alles gegen gesundes Rechtsempfinden!! Freundliche Grüße DANROY

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung steht nach unserer Kenntnis in dieser Sache noch aus.

Es empfiehlt sich also unter dem Hinweis auf die noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung Widerspruch bei der Krankenkasse zu erheben. Beiträge an die Krankenkasse sind trotzdem zu zahlen. Allerdings besteht die Chance die gezahlten Beiträge - entsprechendes Urteil vorausgesetzt - später wieder zurück gezahlt zu bekommen.

5 Antworten

Schiko.am 26.07.2007 | 21:59
Leider wurde bereits die zu- lässigkeit dieser ulla ein- führung bestätigt. Natürlich, viele hätten nicht abgeschlossen, hätte man dies gewusst. Bis zum monatlichen höchst- betrag der bemessungsgrenze von 3.562,50 wird der beitrag fällig. Sogar der volle beitragssatz. Bleibt nur ein trost, in- zwischen schlägt auch noch die steuer härter zu. Für ver- träge die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden.
Amadéam 26.07.2007 | 23:10
Lieber Schiko, nicht aufregen! Dem guten Peer und der guten Ulla habe ich nur meine Feder geliehen. Gute Nacht Ihr Amadé
Peer Steinbrück & Ulla Schmidtam 26.07.2007 | 23:05
Das allerletzte Wort ist noch nicht gesprochen, siehe: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de13519&SID=6qAttRAVtpS… Bedenken Sie aber. Dieser Staat ist pleite! Die höchsten Richter denken nicht nur an Recht und Gerechtigkeit, sondern auch an ihr Salär und an die Pensionsansprüche. Bezahlung und Versorgung fallen nicht vom Himmel, sondern werden vom Staatshaushalt aufgebracht. Das relativiert die "Unabhängigkeit" der Judikative. In nicht allzu ferner Zukunft wird´s auch der Letzte endlich gemerkt haben. Vorsorge betreibt man nicht für sich selbst. Sie dient lediglich als Umverteilungsmasse für die Sozial- und Finanzminister.
Amadéam 26.07.2007 | 23:30
Noch etwas zum Rechtsempfinden: Wer meint, die jeweiligen Finanzminister seien verlässliche Vertragspartner, der hat es wirklich noch nicht begriffen. Eher würde ich einen Hund zum Hüter des Wurstvorrats ernennen als mein Vertrauen auf die Redlichkeit eines Finanzministers setzen. Schauen Sie sich folgende Bilanz an: - Produkt Lebensversicherung - kaputt gemacht. - Betriebliche Altersvorsorge = kaputt gemacht - Sparzulagen und Prämiensparen = Förderung Schritt für Schritt heruntergefahren - Bio-Diesel = kaputt gemacht -Sparerfreibeträge = bis zur Lächerlichkeit zusammengekürzt - Vorsorge durch Aktien = wird durch Einführung der Abgeltungssteuer und der Versteuerung von Kursgewinnen kaputt gemacht - Riester-Rente? = Hoffen und harren ist was für N... Im Hinblick auf Riester hat die breite Masse derer, die sich ja die Zulagen auf keinen Fall entgehen lassen wollen, noch nicht genug angespart. Sie können aber Gift drauf nehmen, dass auch hier noch gewaltig der Umverteilungshebel angesetzt wird. So ca. ab dem Jahr 2010 wird es sehr eng werden in den Sozialversicherungskassen, da könnte man doch...
DANROYam 30.07.2007 | 16:09
Hi, danke für Ihre Beiträge! MfG DANROY
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