Hallo Georg K.,
aufgrund Rentenversicherungspflicht bei Minijobs erwerben Sie Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten berücksichtigt wird.
Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise auch Voraussetzung für
• eine vorzeitige Altersrente,
• Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,
• den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,
•die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers einer monatlichen Rente von etwa 4,53 Euro (Jahr 2016). Für eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung spricht daher weniger der Ertrag einer hohen Rente, sondern vielmehr die Sicherung bestimmter Ansprüche.
Inwiefern sich der Minijob auf den Gesamtleistungswert und damit auf die Rentenhöhe negativ auswirkt, kann pauschal (ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs) nicht gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen