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Experten-Antwort

Fällt Rentenanspruch bei unterdurchschnittlichem Jahresverdienst

von Georg K.21.12.2016 | 22:36
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Kann die Aufnahme allein eines Minijobs bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit meine Rente bzw. meinen Rentenanspruch von einem Jahr auf das nächste Jahr vermindern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg K.,

aufgrund Rentenversicherungspflicht bei Minijobs erwerben Sie Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten berücksichtigt wird.

Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise auch Voraussetzung für

• eine vorzeitige Altersrente,

• Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,

• den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,

•die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.

Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei der Zahlung des vollen Rentenversicherungsbeitrags mit Beteiligung des Arbeitnehmers einer monatlichen Rente von etwa 4,53 Euro (Jahr 2016). Für eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung spricht daher weniger der Ertrag einer hohen Rente, sondern vielmehr die Sicherung bestimmter Ansprüche.

Inwiefern sich der Minijob auf den Gesamtleistungswert und damit auf die Rentenhöhe negativ auswirkt, kann pauschal (ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs) nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 21.12.2016 | 23:05
Hallo Georg K. Zunächst: Ihr Rentenanspruch stagniert, wenn Sie keine versicherungspflichtigen Einkünfte erzielen /Nullwachstum /keine neuen Entgeltpunkte. Ggf. fällt der Gesamtleistungswert ab mit geringeren Bewertungen für relevante Zeiten/falls vorhanden. Bei einer bereits laufenden Rente ist das unerheblich, die ist bereits festgesetzt - gilt auch für eine EM/BU-EU-Rente, wenn in der Zurechnungszeit bis 55+xx/60/62 solche Minijobzeiten entstehen ...kleiner kann es nicht werden. Minijob parallel neben einer Hauptbeschäftigung: kein Problem, gibt immer zusätzliche Werte für die Rente. Egal, ob nur die Arbeitgeberbeiträge oder auch durch Ihren 'aufgestockten' Anteil. Ihre Frage lässt zu viel Raum für Interpretationen zu/keiner kennt die genauen Hintergründe, um Sie abschließend beantworten zu können. Gruß w.
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