Sehr geehrte Melitta,
die Möglichkeit der Anreise mit einem Taxi setzt voraus, dass die (An-) Reisefähigkeit für öffentliche Verkehrsmittel nicht besteht. Dies sollte von Ihrem behandelnden Arzt (Ersteller des Befundberichtes im Rahmen des Reha-Antrages) bestenfalls schriftlich bestätigt und umgehend bei der Rentenversicherung eingereicht werden.