Hallo Andreas,
die Fahrtkosten können für beide Fahrten mit 0,20 EUR/km erstattet werden, sind aber auf 130,00 EUR pro Hin-Rückfahrt begrenzt.
D.h., die An- und Abreise Ihrer Frau, die Sie begleiten, wird mit 130,00 EUR maximal erstattet, aber auch Ihre zwei Leerfahrten, so dass Sie 2x 130,00 EUR erhalten würden. *)
Sie müssen - mit ärztlichem Attest - begründen, weshalb Ihre Frau nicht alleine anreisen kann und Fahrtkostenerstattung VOR Antritt der Reise bei der DRV beantragen.
Genauer nachlesen können Sie das hier, insbesondere unter Punkt 14.1.1
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
In dieser GRA steht auch, unter welchen Umständen Ihnen eine Übernachtung bezahlt werden würde.
Unter den aktuellen Umständen ist es wohl nicht sinnvoll, eine Umweisung in eine andere, näher gelegene Klinik zu beantragen, was grundsätzlich auch möglich wäre. Aber vermutlich ist Ihre Frau froh, dass die Reha 'nun endlich' bewilligt wurde und nimmt die relativ lange Anfahrt dafür in Kauf.
*) Tipp: Den übersteigenden Betrag können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.