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Experten-Antwort

Fahrgelderstattung Reha

von Andreas02.11.2020 | 23:01
309 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Frau hat eine Stationäre Reha bewilligt bekommen, kann aber aus gesundheitlichen gründen nicht mit der DB fahren. Da sie Tabletten zu sich nehmen muss, die es nicht zulassen das sie Auto fahren kann, ist es unerlässlich das ich meine Frau zur Reha bringen und auch wieder abholen muss. Meine Frage: bekomme ich beide Fahrten erstattet und was muss ich an Bescheinigungen vorlegen bzw. welche Formulare werden benötigt. Einfache Wegstrecke 600km

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Andreas, bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung. Den ausführlichen Ausführungen von „Siehe hier“ (vielen Dank dafür) kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Führen Sie das Gespräch mit der Sachbearbeitung, bevor Sie, möglicherweise kostenpflichtige, Atteste bei Ihrem Arzt anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 03.11.2020 | 02:19
Hallo Andreas, die Fahrtkosten können für beide Fahrten mit 0,20 EUR/km erstattet werden, sind aber auf 130,00 EUR pro Hin-Rückfahrt begrenzt. D.h., die An- und Abreise Ihrer Frau, die Sie begleiten, wird mit 130,00 EUR maximal erstattet, aber auch Ihre zwei Leerfahrten, so dass Sie 2x 130,00 EUR erhalten würden. *) Sie müssen - mit ärztlichem Attest - begründen, weshalb Ihre Frau nicht alleine anreisen kann und Fahrtkostenerstattung VOR Antritt der Reise bei der DRV beantragen. Genauer nachlesen können Sie das hier, insbesondere unter Punkt 14.1.1 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… In dieser GRA steht auch, unter welchen Umständen Ihnen eine Übernachtung bezahlt werden würde. Unter den aktuellen Umständen ist es wohl nicht sinnvoll, eine Umweisung in eine andere, näher gelegene Klinik zu beantragen, was grundsätzlich auch möglich wäre. Aber vermutlich ist Ihre Frau froh, dass die Reha 'nun endlich' bewilligt wurde und nimmt die relativ lange Anfahrt dafür in Kauf. *) Tipp: Den übersteigenden Betrag können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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