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Experten-Antwort

Fahrkosten zur Reha

von Johnny31.03.2023 | 17:28
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte hier eine Frage zur Erstattung der Fahrkosten für die Hin und Rückfahrt. Wenn ich durch eine Begleitperon hin gebracht werde und am Ende der Reha durch meine Begleitperson wieder abgeholt werden. Sind das dann 2 Fahrten bzw. 2 Pauschalen? Oder wird das nur als eine An- und Abfahrt geewertet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johnny,

es handelt sich bei den 130 Euro nicht um eine Pauschale.

Erstattet werden pro Kilometer 20 Cent, maximal 130 Euro pro Reise (=Hin- und Rückfahrt zusammen). Um 130 Euro zu erhalten, muss die Fahrstrecke für die Hin- und Rückfahrt zusammen also mindestens 650 Kilometer betragen. Beträgt die Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) zum Beispiel 100 KM, so werden 20 Euro (100 KM mal 20 Cent) erstattet.

Ist eine Begleitperson für die Anreise und für die Abreise erforderlich, so kann zweimal abgerechnet werden (inklusive der Leerfahrt der Begleitperson:

1. Anfahrt: Anfahrt und Rückfahrt (Leerfahrt) = 20 Cent je Kilometer, maximal 130 Euro

2. Rückfahrt: Anfahrt (Leerfahrt) + Rückfahrt = 20 Cent je Kilometer, maximal 130 Euro

Dies gilt nur, wenn die Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dies ist eine Entscheidung des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung. Im Regelfall erfolgt die Bewilligung zunächst nur für die Hinfahrt. Über die Erforderlichkeit einer Begleitperson für die Rückfahrt wird regelhaft erst im Verlauf der Rehabilitation entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Ichsagmalsoam 31.03.2023 | 19:51
Wer mit dem Auto fährt oder sich in die Reha-Klinik bringen lässt, kann sich die Fahrtkosten der gefahrenen Kilometer (20 Cent pro Kilometer, maximal 130 Euro) erstatten lassen. Ist bei Anreise zu einer stationären Reha eine medizinisch notwendige Begleitperson dabei, werden die Fahrtkosten zweimal erstattet. Die km der Hinfahrt und Rückfahrt werden addiert.
Jonny Schulzeam 03.11.2023 | 16:15
Jonny Schulzeam 03.11.2023 | 16:16
Cetinam 18.12.2023 | 14:53
Hallo, wenn man AG hat oder Pflege Bedürfnis ja die müssen Fahrkosten 4 Mall rechnen.
Nancy Oldenburgam 08.02.2024 | 18:41
Guten Tag, ich würde gerne Fahrkosten Übernahme bei Ihnen beantragen,da ich keinen Fahrdienst bekomme und somit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bis zur Reha fahren muss, die in den Elisabeth Krankenhaus ambulant statt finden wird. Beginn der Reha: 19.02.'24 - 8.03.'24 Danke im voraus!!! Mfg. N. Oldenburg
Gisiam 12.03.2024 | 10:04
Deutsche Rentenversicherung
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