Hallo Johnny,
es handelt sich bei den 130 Euro nicht um eine Pauschale.
Erstattet werden pro Kilometer 20 Cent, maximal 130 Euro pro Reise (=Hin- und Rückfahrt zusammen). Um 130 Euro zu erhalten, muss die Fahrstrecke für die Hin- und Rückfahrt zusammen also mindestens 650 Kilometer betragen. Beträgt die Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) zum Beispiel 100 KM, so werden 20 Euro (100 KM mal 20 Cent) erstattet.
Ist eine Begleitperson für die Anreise und für die Abreise erforderlich, so kann zweimal abgerechnet werden (inklusive der Leerfahrt der Begleitperson:
1. Anfahrt: Anfahrt und Rückfahrt (Leerfahrt) = 20 Cent je Kilometer, maximal 130 Euro
2. Rückfahrt: Anfahrt (Leerfahrt) + Rückfahrt = 20 Cent je Kilometer, maximal 130 Euro
Dies gilt nur, wenn die Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dies ist eine Entscheidung des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung. Im Regelfall erfolgt die Bewilligung zunächst nur für die Hinfahrt. Über die Erforderlichkeit einer Begleitperson für die Rückfahrt wird regelhaft erst im Verlauf der Rehabilitation entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung