Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kleiner Hobbit,
die Rentenversicherung unterstützt den Versicherten auch bei Nachsorgeleistungen finanziell bei den Fahrkosten. Es werden jedoch nicht die vollen Kosten übernommen. Pro Teilnahmetag werden pauschal 5,00 Euro gezahlt. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag, wobei dieser formlos oder per Formular gestellt werden kann.
Das entsprechende Formular G4860 finden Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G4860.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wer die Fahrkosten auszahlt, ist abhängig vom jeweiligen Verfahren, welches die Nachsorgeeinrichtung mit dem jeweiligen RV-Träger vereinbart hat (Auszahlung vor Ort oder Erstattung durch RV nach Durchführung der Nachsorge).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.