Hallo Kleiner Hobbit,
die Rentenversicherung unterstützt den Versicherten auch bei Nachsorgeleistungen finanziell bei den Fahrkosten. Es werden jedoch nicht die vollen Kosten übernommen. Pro Teilnahmetag werden pauschal 5,00 Euro gezahlt. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag, wobei dieser formlos oder per Formular gestellt werden kann.
Das entsprechende Formular G4860 finden Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G4860.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wer die Fahrkosten auszahlt, ist abhängig vom jeweiligen Verfahren, welches die Nachsorgeeinrichtung mit dem jeweiligen RV-Träger vereinbart hat (Auszahlung vor Ort oder Erstattung durch RV nach Durchführung der Nachsorge).