Hallo Rena,
Bei einer Reha zahlt in der Regel der Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung) die Hin-und Rückfahrkosten, wenn die Fahrten medizinisch notwendig sind.
Sie sollten vorab mit Ihrem Kostenträger klären, welche Verkehrsmittel erlaubt sind ( meist öffentliche Verkehrsmittel oder private PKW mit Kilometerpauschale). Taxi oder Krankentransport werden nur bei medizinischer Notwendigkeit und mit ärztlicher Verordnung übernommen.
Zur Erstattung reichen Sie nach der Reha Ihre Fahrtbelege beim Kostenträger ein, manchmal kann die Erstattung auch direkt über die Reha-Einrichtung erfolgen.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Da müssen Sie den Kostenträger fragen, ist doch logisch oder?
Wie immer eine herablassende Antwort von Ihnen. Sehr unangenehm.
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