Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Fahrt zur Reha

von Elfriede26.06.2008 | 19:50
4229 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich beginne demnächst meine Reha auf Usedom. Es ist allerdings so, dass ich selbst nicht zur Reha fahren kann, da ich wegen zu starken Medikamenten kein Auto fahren kann. Da die Rehaklinik sehr weit weg ist und die eine Fahrt 9 Stunden dauern würde, kann ich auch von keinem verlangen, dass er mich dort hin fährt. Aber ich weiß noch nicht, wie ich sonst zur Kur kommen soll und wer das überhaupt bezahlt? Ich wäre sehr dankbar für Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elfriede,

ich empfehle Ihnen sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die noch offenen Fragen einer Begleitperson, des Gepäcktransports sowie der Reiseart im Rahmen eines Gespräches unmittelbar zu klären.

Unabhängig davon enthalten der Bewilligungsbescheid und die beigefügten Anlagen sicherlich wichtige Informationen bezüglich der Gestaltung der An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung auf Usedom.

5 Antworten

Elfriedeam 26.06.2008 | 20:56
Hallo, eine Frage hätte ich noch, die Bahnfahrt würde 10 Stunden dauern und einen schweren Koffer heben, tragen darf ich nicht. Werden auch Flüge von der Rentenversicherung gezahlt
rehaam 27.06.2008 | 07:55
Also einen Koffer kann man auch schon vorher aufgeben. Wegen dem Flug ich würde ich Ihnen dringend raten mit Ihrem Sachbearbeiter zu telefonieren, meist ist es sogar günstiger als mit der Bahn zu fahren, informieren Sie sich vorher und argumentieren Sie entsprechend, eine eine Kostenerstattung nach Kilometern wird bestimmt möglich sein, aber fragen Sie zur Sicherheit nach.
Nixam 27.06.2008 | 08:09
Lassen Sie sich ein ärztliches Attest von Ihrem Hausarzt ausstellen. EINEN FLUG BEKOMMEN SIE AUF KEINEN FALL BEZAHLT! Aber es besteht die Möglichkeit einer Taxibewilligung oder Krankentransportbewilligung. Legen Sie dem RV-Träger ein Ärztliches Attest vor und lassen Sie ihn entscheiden. Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob Sie überhaupt rehafähig sind. Nix Nix
rehaam 27.06.2008 | 08:57
Das stimmt so nicht, im Endeffekt braucht man ja nur anzugeben das man mit dem PKW gefahren ist und bekommt die Kilometerpauschale. Das kann u.U. sogar mehr sein als der Flug kostet.
DNam 27.06.2008 | 09:00
Bei "meinem" RV-Träger werden in der Regel sogenannte Reisekostengutscheine ausgestellt. Dieser Gutschein wird der Klinik zugesandt, diese füllt die diverse Angaben aus und faxt das Schreiben zur Deutschen Bahn AG. Diese stellt Ihnen Zugfahrkarten aus und sendet Ihnen diese zu. Das Gepäck wird normalerweise von einem Versandunternehmen abgeholt. Für die Rückfahrt gilt dies entsprechend. Sie brauchen sich also normalerweise und nichts zu kümmern. Fragen Sie doch einfach bei dem RV-Träger nach, wie dieser es regelt. Ein Telefonat und Sie sind bedeutend schlauer.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026