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Experten-Antwort

Fahrtkosten bei Umschulung

von Patrizia18.06.2014 | 00:11
4471 Ansichten
4 Antworten
Ich pendle jeden Tag 30 km zwischen meinem Wohnort oder dem Träger wo meine Umschulung stattfindet. Habe ich neben dem Übergangsgeld Anspruch auf Fahrtkosten? Und wenn ja wie hoch sind diese? Ich habe heute nämlich einen Übergangsgeldbescheid erhalten, jedoch steht da nichts von Fahrtkosten! Dann möchte ich wissen ob mein Übergangsgeld richtig berechnet wurde. Ich bin seit 6 Jahren aus meinem Beruf raus und erhalte Übergangsgeld nach meinem letzten ausgeübten Beruf als Bürokauffrau. Ich bekomme 726,00 € an Übergangsgeld! Es kommt mir wenig vor. Aus welchem Tarif wurde es berechnet? Ich freue mich auf eure Antworten. Pati

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2014 | 15:37

Den Ausführungen von „Sachbearbeiter DRV Bereich Reha“ schließen wir uns an.

3 Antworten

???am 18.06.2014 | 07:55
"Habe ich neben dem Übergangsgeld Anspruch auf Fahrtkosten? Und wenn ja wie hoch sind diese?" Grundsätzlich ja. Im Bewilligungsbescheid für Ihre Umschulung bzw. in einem Merkblatt, das dabei war, sollten Sie alles über Ihre Fahrtkosten finden. Aus welchem Tarif wurde es berechnet? Es sollte aus dem Tariflohn für Bürokaufleute berechnet werden. Genaueres kann Ihnen aber nur die Sachbearbeitung sagen.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 18.06.2014 | 12:38
Das Übergangsgeld beträgt 65 % der tariflichen Regelung Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit (Bürokaufmann). Die daraus resultierende Berechnungsgrundlage wird gekürzt auf 68 % (bzw. 75 % sollte ein Kind im Kindergeldbezug vorhanden sein). Die Fahrkosten für Pendler werden unabhängig von dem Übergangsgeld gezahlt und betragen 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer, begrenzt auf maximal 13,45 EUR täglich / 269,00 EUR monatlich. In Ihrem Fall wären dies (bei gefahrenen 30 km täglich 6,00 EUR Fahrkostenerstattung täglich). Zusätzlich dazu könnten Ihnen noch Verpflegungskosten zustehen, sollten Sie kein Mittagessen in der Einrichtung erhatlen und täglich länger als acht Stunden außer Haus sein. Die Verpflegungskostenpauschale beträgt 3,80 EUR täglich, 70,30 EUR monatlich.
Michaela B.am 13.05.2016 | 14:02
Ich habe ein Problem.Da meine Akte seit dem 9.5.2016 beim med.Dienst liegt zur Prüfung,ob ich den Busführerschein machen kann ,bekomme ich jetzt keine Fahrkosten und kein Übergangsgeld, weil meine Akte nicht vor liegt.Aber ich kann jetzt weder noch zur Einrichtung fahren, wo die Massnahme läuft, noch weiß ich nicht wie ich zum nächsten Monat alles bezahlen kann. Man sagte mir bei der Rentenversichering ,das man nicht wüsste nicht ob ein Eilantrag zum med.Dienst geschickt wurde, weil sie nicht involviert ist. Wie lange braucht der med.Dienst im Schnitt zur Aktendurchsicht und Entscheidung?
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