Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Fahrtkosten, sonst. Zuschüsse

von eulenspiegel0909.11.2008 | 12:53
2393 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wenn die Reha über einen längeren Zeitraum geht, kann man dann z. Bsp. Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt erstattet bekommen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.11.2008 | 07:13

Hallo eulenspiegel09,

während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitleben stehen Ihnen zwei Familienheimfahrten pro Monat zu, d.h. Sie können zwei mal im Monat nach Hause fahren und bekommen die Fahrtkosten erstattet.

Bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen Ihnen Familienheimfahrten erst dann zu, wenn die Reha länger als 8 Wochen dauert.

3 Antworten

Corlettoam 09.11.2008 | 16:48
Kann mir nicht vorstellen , das Fahrtkosten für eine zwischenzeitliche Heimfahrt erstattet werden. Die Dauer der Reha spielt dabei auch keine Rolle. Hin- und Rückfahrt werden natürlich erstattet. Außerdem ist es meistens aus versicherungsrechtlichen Gründen den Patienten nicht erlaubt, mal so eben zwischendurch nach Hause zu fahren. Wenn da etwas passiert, bekommen Sie die allergrössten Probleme. Also bitte immer schön MIT Genehmigung der Klinik nach Hause fahren.
Corlettoam 09.11.2008 | 16:56
Es gibt dazu folgenden realen Fall aus einer Rehaklinik : Ein Patient ist während der 6-wöchigen Dauer an j e d e m Wochenende hunderte von Kilometern nach Hause und wieder zurück in die Klinik gefahren. Er hat dann am Ende der Reha bei der RV dafür die Fahrtkosten versucht errstattet zu bekommen... Der mir persönlich bekannte Chefarzt der Klinik hat daraufhin massive Probleme mit der RV bekommen, nach dem Motto , wo schwirren ihre Patienten eigentlich am Wochenenende um ?? Konsequenz aus diesem Verhalten eines Einzelnen war, das ab dann keinem Patieten dieser Klinik mehr die Heimfahrt zwischendurch erlaubt wurde ( nur bei Todesfall in der Familie oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen ) und nur und ausschließlich mit Genehmigung durch den Chefarzt....
Nixam 10.11.2008 | 07:05
Die Aussagen von Corletto sind Müll und daher falsch: Nehmen Sie an einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation teil und dauert diese insgesamt MINDENSTENS 6 Wochen(MINDESTENS 6 Wochen GESAMTDAUER), dann haben Sie bereits nach 4 Wochen einen Anspruch auf EINE Familienheimfahrt. Dauert die Reha länger als 6 Wochen, dann haben Sie nach weiteren ZWEI Wochen Anspruch auf EINE WEITERE Familienheimfahrt. Also: 4 Wochen in Reha und Reha dauert mindenstens 6 Wochen = 1. Familienheimfahrt nach 4 Wochen Reha(Am Wochenende dürfen Sie dann 1 x nach Hause und wieder zurück) 2.Familienheimfahrt nach der 6. Woche Reha(am Wochenende dürfen Sie 1 x nach Hause und wieder zurück) Bei PKW-Benutzung besteht ein Anspruch auf Anzahl Kilometer für 1 Strecke x EUR 0,40 je Entfernungskilometer = Gesamtfahrkostenanspruch je Familienheimfahrt(AN- und Abreise insgesamt) Ansonsten haben Sie Anspruch auf Fahrkostenerstattung der vollen Fahrkosten für die Zugfahrt bei öffentlicher Personannahverkehrsnutzung. Der Antrag ist formlos - ein formloses Schreiben von Ihnen an den RV-Träger - am besten nach der Reha - zu beantragen. Bitte Ihre Kontonummer nicht vergessen! Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026