Hallo eulenspiegel09,
während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitleben stehen Ihnen zwei Familienheimfahrten pro Monat zu, d.h. Sie können zwei mal im Monat nach Hause fahren und bekommen die Fahrtkosten erstattet.
Bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen Ihnen Familienheimfahrten erst dann zu, wenn die Reha länger als 8 Wochen dauert.