Hallo Hermann Grieger,
dies ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen dem Rentenversicherungsträger und der Rehaklinik ist es durchaus üblich, dass die Reisekosten auch direkt von der Rehaklinik ausgezahlt werden. Wenn Sie Erläuterungen zur Höhe der Kostenerstattung bzw. die Berechnungsgrundlagen/Unterlagen benötigen, sollten Sie sich nochmals direkt mit der Rehaklinik in Verbindung setzen.