Hallo K.T.,
grundsätzlich könnte also auch bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation die Erstattung der zweiten Familienheimfahrt in einem Monat möglich sein, wenn es sich um einen Monat handelt, nach dem die Maßnahme noch weiterläuft und die Gesamtzahl der zustehenden Familienheimfahrten noch nicht aufgebraucht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo K.T.,
die Kosten für sogenannte Familienheimfahrten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat zum Wohnort übernommen, wenn wegen der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Unterbringung außerhalb der Wohnung erfolgt.
Dauert die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben insgesamt weniger als einen Zeitmonat, jedoch länger als zwei Wochen, sind die Kosten für eine Familienheimfahrt zu übernehmen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich zu Beginn oder zum Ende der Leistung nur ein Teilmonat ergibt.
Die Verteilung der Familienheimfahrten richtet sich grundsätzlich nach dem Ausbildungs- und Ferienplan der Ausbildungsstätte.
Im Kalenderjahr werden Kosten für höchstens 24 Familienheimfahrten übernommen (grundsätzlich zwei Heimfahrten pro vollem Maßnahmemonat). Sie sollten unter Einschluss eines Wochenendes oder in Verbindung mit Feiertagen durchgeführt werden und außer denjenigen anlässlich der Sommerferien und der Festtage in der Regel drei Kalendertage einschließlich der Reisetage nicht überschreiten.
Familienheimfahrten zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder anlässlich der Ferien werden auf die Gesamtzahl der Familienheimfahrten angerechnet. Dasselbe gilt für Heimfahrten bei Erkrankung sowie bei Unterbrechung der Leistungen aus anderen Gründen.
Grundsätzlich könnte also auch bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation die Erstattung der zweiten Familienheimfahrt in einem Monat möglich sein, wenn es sich um einen Monat handelt, nach dem die Maßnahme noch weiterläuft und die Gesamtzahl der zustehenden Familienheimfahrten noch nicht aufgebraucht ist. Diese Familienheimfahrt wäre dann allerdings auf die Gesamtzahl der möglichen Familienheimfahrten anzurechnen. Eine konkrete Aussage zu Ihrem speziellen Einzelfall ist allerdings im Rahmen dieses Forums und ohne Kenntnis der genauen Sachlage nicht möglich. Näheres zu den genauen Auszahlungsmodalitäten erfahren Sie bei Ihrem Rehaberater oder bei der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers. Vielleicht kann Ihnen auch der Sozialdienst der Einrichtung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo K.T.,
im Kalenderjahr werden Kosten für höchstens 24 Familienheimfahrten übernommen (grundsätzlich zwei Heimfahrten pro vollem Maßnahmemonat).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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