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Experten-Antwort

Fahrtkostenübernahme des AG bei EM-Rentnern

von Aragon30.08.2018 | 14:14
203 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, wenn ich einen Minijob beginne und mein Arbeitgeber mir die Fahrtkosten von ca. 120 € erstattet/übernimmt, wie verhält es sich dann mit der Hinzuverdienstgrenze? Werden die Fahrtkosten hier berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aragon,

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Arbeitsentgelt und somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern sie lohnsteuerpflichtig sind.

Sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers hingegen lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn pauschal versteuert nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG sind sie kein Arbeitsentgelt und daher auch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Bitte klären Sie den genauen Sachverhalt mit Ihrem Arbeitgeber.

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1 Antworten

Fortitude one am 30.08.2018 | 14:37
Hallo Aragon, üblich ist das die Fahrtkosten versteuert werden und zählen somit als Hinzuverdienst. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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