Hallo Aragon,
Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Arbeitsentgelt und somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern sie lohnsteuerpflichtig sind.
Sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers hingegen lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn pauschal versteuert nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG sind sie kein Arbeitsentgelt und daher auch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Bitte klären Sie den genauen Sachverhalt mit Ihrem Arbeitgeber.