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Experten-Antwort

Fahrzeit zu ambulanter Reha

von Peter S03.05.2021 | 21:04
1307 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Meine Frau soll ab morgen in die Reha, da sie vor 2 Wochen ein künstliches Hüftgelenk bekommen hat. Der Reha Ort ist ca 30 Minuten Fahrzeit entfernt. Das Problem ist dass der fahrdienst für die Strecke fast zwei Stunden einplant. Ich halte das nicht für sinnvoll und für die Reha eher kontraproduktiv. Ist eine solche Fahrzeit zumutbar?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.05.2021 | 10:21

Hallo Peter S.,

wie Hobbyexperte bereits schrieb, ist es im Falle Ihrer Frau ratsam, direkt Kontakt mit dem Leistungserbringer aufzunehmen um die Sachlage zu schildern und Alternativen zu prüfen.

1 Antworten

Hobbyexperteam 04.05.2021 | 09:16
Hallo Peter S., bei Rehabilitationsmaßnahmen ist es allgemeine Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung, bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 30 km zwischen dem Wohnort und der Rehabilitationseinrichtung die Rehabilitationsmaßnahme in der Regel stationär durchzuführen. Denn bei dieser Entfernung wäre bei einer ambulante Durchführung der Erfolg der Maßnahme durch die Belastung des täglichen Wegeaufwands fraglich. Der Versicherte muss darüber hinaus bei einer ambulanten Rehamaßnahme über die erforderliche Mobilität verfügen – die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollte gesundheitlich möglich sein – und die ambulante Reha-Einrichtung muss in einer zumutbaren Fahrzeit erreicht werden können. Zumutbar ist in der Regel eine maximale einfache Wegezeit von 45 Minuten unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen wie z. B. Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienst etc. Was dabei zumutbar ist, richtet sich allerdings auch an den Umständen des Einzelfalls (Diagnose, Gesundheitszustand, etc.) Bei einem Fahrdienst der Rehaklinik werden in der Regel mehrere Patienten auf einer Tour eingesammelt, so dass sich die eigentliche Fahrzeit, die Sie mit dem privaten PKW hätten, entsprechend verlängert. Sollte die Einrichtung daher weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer zumutbaren Zeit erreicht werden können, noch eine alternative Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, und auch die Nutzung des Fahrdienstes aufgrund der langen Fahrzeit nicht zumutbar erscheinen, sollten Sie Kontakt mit Ihrem Leistungsträger aufnehmen, um eine Umeinweisung in eine stationäre Einrichtung zu besprechen. Gruß
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