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Falsche Angaben Entlassungsbericht Reha

von Matthias21.02.2021 | 04:52
1386 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Ich war 5 Wochen zur Reha in einer Klinik. Während des Aufenthaltes sagte man mir ganz gegensätzliche Dinge zur Leistungsbeurteilung wie letztendlich im Bericht aufgeführt sind- mit dem Vermerk ich hätte zugestimmt. Ich habe eine Richtigstellung gefordert, da auch Diagnosen fehlten, Dinge schlichtweg falsch waren oder Therapien die aufgezählt waren gar nicht stattgefunden haben. Die Klinik weigert sich den Bericht zu korrigieren. Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank im voraus Matthias

5 Antworten

Janaam 21.02.2021 | 15:58
Ich habe meine Stellungnahme an die Klinik und an die DRV geschickt. Die Klinik war zur Änderung nicht bereit. Die DRV hat mit mitgeteilt, dass sie keinen Einfluss nehmen können, aber mein Bericht mit in die Akte fließt.
Grobiam 21.02.2021 | 13:31
Kommt mit darauf an, was Sie erreichen wollen (LTA, Rente) und nun dem Bericht entgegen steht. Sie könnten dem RV Träger eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt zukommen lassen.
wauwauam 21.02.2021 | 14:42
Hallo Matthias, ich würde mit deinen behandelten Ärzten sprechen und dir rechtliche Beratung einholen. Zugleich detailliert "Punkt für Punkt" die Widersprüche und nicht aufgeführte Diagnosen, Einschränkungen etc. aufschreiben. Grüße
-am 22.02.2021 | 07:43
Hallo Matthias, Sie haben bereits Kontakt zur Reha-Einrichtung und ebenfalls zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung der Rentenversicherung aufgenommen, mehr können wir Ihnen hier leider auch nicht empfehlen. In der Regel ist die Vorgehensweise so, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Beschwerde Ihrerseits an die Rentenversicherung übersandt wird. Die Reha-Einrichtung wird dann hierzu zur Stellungnahme aufgefordert. Änerungen des Entlassungsberichtes werden in der Regel jedoch nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit vorgenommen. Alles weitere obliegt der Einschätzung der Ärzte der Reha-Einrichtung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass hier dennoch Änderungsbedarf besteht, können wir Sie leider nur an die zuständige Sachbearbeitung verweisen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
-am 22.02.2021 | 07:44
Hallo Matthias, Sie haben bereits Kontakt zur Reha-Einrichtung und ebenfalls zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung der Rentenversicherung aufgenommen, mehr können wir Ihnen hier leider auch nicht empfehlen. In der Regel ist die Vorgehensweise so, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Beschwerde Ihrerseits an die Rentenversicherung übersandt wird. Die Reha-Einrichtung wird dann hierzu zur Stellungnahme aufgefordert. Änerungen des Entlassungsberichtes werden in der Regel jedoch nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit vorgenommen. Alles weitere obliegt der Einschätzung der Ärzte der Reha-Einrichtung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass hier dennoch Änderungsbedarf besteht, können wir Sie leider nur an die zuständige Sachbearbeitung verweisen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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