Hallo haplimus,
im Rehabilitationsverfahren ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ansprechpartner für alle Belange. Dies gilt auch für eine Beschwerde über die Abläufe während der Durchführung der Rehabilitationsleistung in der Rehabilitationsklinik. Wenn Sie also mit der Abschlussuntersuchung und den im Entlassungsbericht dargestellten Ergebnissen Ihrer Rehabilitationsleistung nicht einverstanden sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, dies schriftlich gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger darzulegen.
Die Überlegungen von „von Abschläge“ in Zusammenhang mit einer Beschwerde sind wirklich gut und es ist immer sinnvoll sich grundsätzlich zu fragen, was will ich mit der Beschwerde erreichen. Dies sollte dem Rentenversicherungsträger dann auch mitgeteilt werden, warum man diese Beschwerde einreicht.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung