Hallo Fred,
grundsätzlich wären für einen monatlichen Verdienst von 620 EUR die besonderen Beitragsberechnungsregelungen der so genannten "Gleitzone/Übergangsbereich" anzuwenden.
Diese "Gleitzone/Übergangsbereich" findet bei Azubis jedoch keine Anwendung.
Demnach werden die Beiträge hier aus dem tatsächlich erzielten Entgelt berechnet. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Azubi und vom Arbeitgeber je zur Hälfte (9,3 %) getragen.
Somit ergibt sich für die Rentenversicherung ein Beitrag in Höhe von 57,66 EUR.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung