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Experten-Antwort

FALSCHE Berechnung der Netto Ausbildungvergütung /Brutto - Netto Rechner Fehlerhaft

von Fred09.09.2023 | 18:40
399 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und und Herren, Ihr Brutto Netto Rechner , rechnetet offensichtlich falsch! Es sei denn alle anderen bis her recherchierten Berechnungen und Rechner laufen falsch. 9,3 % von 620€ sind bei mir 57,66 und nicht 27,44 € wie Ihr Rechner es ausrechnet ! Oder zahlen Auszubildende weniger als 9,3% ?? Das wäre beinahe nach hinten losgegangen , das sich mein Sohn entsprechend demotiviert fühlt. Denn seine Gehaltsabrechnung passt nich an einer Stelle zu Ihren Rechner. (RV, KV,PV,AV alle passen nicht zu Ihren Rechner) Ich könnte auf den Gedanken kommen , das wenn man vermeintlich mehr Netto hat, das man mehr in seine Vorsorge stecken kann. Klären Sie mich gerne auf wenn ich hier falsch liege und ihm monatlich 70,- Euro mehr zustehen Freundliche Grüße, Fred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fred,

grundsätzlich wären für einen monatlichen Verdienst von 620 EUR die besonderen Beitragsberechnungsregelungen der so genannten "Gleitzone/Übergangsbereich" anzuwenden. 

Diese "Gleitzone/Übergangsbereich" findet bei Azubis jedoch keine Anwendung.

 

Demnach werden die Beiträge hier aus dem tatsächlich erzielten Entgelt berechnet. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Azubi und vom Arbeitgeber je zur Hälfte (9,3 %) getragen.

Somit ergibt sich für die Rentenversicherung ein Beitrag in Höhe von 57,66 EUR.


Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Kontrolleam 09.09.2023 | 18:57
Hab den mit Ihren Zahlen gefüttert, hat alles richtig berechnet. Bedienerfehler bei irgendeiner Eingabe?
Abschlägeam 09.09.2023 | 19:02
Leider schreiben Sie nicht, welchen Rechner Sie verwendet haben. Aber eine mögliche 'Fehlerquelle' in Ihrer Vermutung könnte sein, dass dieser im Gleitzonenbereich 520,01 EUR bis 2.000,00 EUR rechnet. Und da zahlt der Versicherte tatsächlich weniger als der Arbeitgeber. Also recherchieren Sie nochmals in dieser Richtung, denn da finden Sie dann auch, dass es für die spätere Rente nicht nachteilig sein wird.
Kontrolleam 09.09.2023 | 19:32
Ich drösel Ihnen das mal auf. Gehalt besagte 620 Euro, monatliche Abrechnung. Steuerklasse 1,keine Kirche,keine Kinder. Nicht Knappschaftlich tätig, SV-pflichtig. Wohnorttechnisch habe ich Sie mal in Hamburg verortet. Ergebnis: Steuer, Soli 0,00. Krankenkasse 50,22 Euro, Pflegeversicherung 10,54 Euro, Rentenversicherung 57,66 Euro. Netto=493,52 Euro.
Olafam 09.09.2023 | 19:36
Zitat von Kontrolle anzeigenausblenden
Es gibt hier noch einen anderen, einen Gehaltsrechner, dort kann man Azubis extra berechnen, der spuckt in der Tat diese ominösen 27, 44 als RV-Beitrag aus bei den genannten Eingaben.
Mikeam 09.09.2023 | 19:44
Weiß nicht, ob der Rechner Midi- Jobs berechnen kann. Da zahlt man weniger SV.
Olafam 09.09.2023 | 19:51
Das wäre zumindest eine mögliche Erklärung.
Fredam 10.09.2023 | 08:27
Danke Olaf ! Wenigsten einer der nicht gleich wieder die Schuld beim Anwender sucht. Da ich auf dieser Webseite in Forum geschrieben hatte, meinte ich natürlich auch den Rechner von dieser Webseite :-) Da er extra für Auszubildende betitelt wird war ich davon ausgegangen, das damit dieser für Auszubildende auf dieser Webseite gemeint ist. Schöne Grüße und einen schönen Sonntag
Fredam 10.09.2023 | 08:35
Dank für die Antwort. Es ging nicht um Midi Jobs sonder um eine Ausbildungsvergütung und es stimmen alle Werte nicht. Also nicht nur SV sonder ganz massiv RV / KV und alle anderen. gruß, Fred
Olafam 10.09.2023 | 09:13
Zitat von Fred anzeigenausblenden
Das war sicher keine böse Unterstellung, beide Rechner spucken halt unterschiedliche Ergebnisse aus. Nimmt man den B/N Rechner 2023 denkt man was will denn der Fragesteller, ist doch alles richtig, vielleicht vertippt. Benutzt man den Gehaltsrechner, zeigt der was anderes an, kann man aber bei der Benutzung des Ersteren, wie @Kontrolle,nicht wissen. Vielleicht weiß morgen ein Experte, warum das so unterschiedlich ausfällt.
Abschlägeam 10.09.2023 | 10:36
Wenn alle Berechnungen des/der Rechner nicht mit der des Arbeitgebers übereinstimmen hier also auch noch eine Information für alle Bereiche (nicht nur RV), allerdings ohne eine Rechenmaschine, die muss man dann selbst anschmeißen oder wie früher mit Zettel und Papier :-) https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ausbildung-azubis-rec…
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