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Experten-Antwort

Falsche Reha

von Ulla16.12.2019 | 05:44
188 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe eine Kur für spezielle Schmerztherapie beantragt, bewilligt habe ich eine Kur für Psychosomatik und Psychotherapie bekommen. Habe mit meine Ärzten ein Wiederspruch geschrieben und der wurde Abgelehnt. Habe auch gegen die Ablehnung Wiederspruch geschrieben. Wie kann das sein das die mich in die Psychische Schublade stecken ob. Ich werde nicht in eine Klinik für 5 Wochen gehen bei der sicher ist, dass die nichts für mich tun können. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung erfolgt grundsätzlich auf Basis der von Ihnen eingereichten medizinischen Befunde. Diese werden durch den sozialmedizinischen Dienst ausgewertet und es wird eine Einrichtung für Sie ausgewählt, die - ausgehend von den bei Ihnen vorliegenden medizinischen Beeinträchtigungen - eine indikationsgerechte Behandlung gewährleisten kann.

Welche Gründe Ihren Rentenversicherungsträger dazu bewogen haben, Ihnen diese Maßnahme und die Einrichtung zu bewilligen, vermag in diesem Forum nicht beurteilt zu werden. Dies ist ausschließlich anhand der vorliegenden medizinischen Befunde möglich. Die Beweggründe für die Entscheidung sind Ihnen in dem Widerspruchsbescheid ausführlich dargelegt worden. Sofern Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben.

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6 Antworten

Silviaam 16.12.2019 | 07:53
Hallo Ulla Anstatt für Sie eine Reha zu beantragen, hätte Ihre Ärztin sie mittels akut Krankenhauseinweisungsschein besser in eine spezielle/multimodale "interdisziplinäre Schmerzklinik" einweisen sollen. Diese speziellen/geeigneten Schmerzkliniken haben jedoch meist sehr lange Wartezeiten! Allerdings wird auch dort u.a. das Behandlungsschema im Grundsatz über eine psychotherapeutische Betreuung (Einzel- und Gruppentherapie) ablaufen. Bedenken Sie bitte: Schmerz und Psyche stehen sehr eng im Zusammenhang und es bedarf von daher gleichsam psychologisch therapeutische Unterstützung. Ich selber habe drei stationäre Schmerzklinikaufenthalte (Fachklinik Enzensberg, da sie m.M.nach wirklich auf diesem Gebiet top ist) und zwei stationäre schmerztherapeutische Behandlungen in der TCM-Klinik Bad Közting erfahren dürfen. Ich bin, nach über 35 Jahren chronischem Schmerz und dabei elf Jahren Morphinbehandlung, mittlerweile weg von jeglichen Schmerzmitteln! Neben den stationären Aufenthalten habe ich mir auch Unterstützung mittels einer ambulant begleitenden Schmerzpsychotherapeutischen Therapie geholt. Alles Gute auf Ihrem Weg zur Schmerzlinderung wünscht Silvia
k-o-ram 16.12.2019 | 10:38
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Prinzipiell der bessere Weg, jedoch kennt man hier nicht alle Hintergründe. Vielleicht gibt es ja eine Aufforderung der KK, oder der AfA, zum Reha-Antrag. Da man das nicht weiß, was jetzt zum Reha-Antrag geführt hat, kann man das jetzt nicht als schlechte Maßnahme hinstellen. H.
Silviaam 16.12.2019 | 12:00
Anstatt für Sie eine Reha zu beantragen, hätte Ihre Ärztin sie mittels akut Krankenhauseinweisungsschein besser in eine spezielle/multimodale "interdisziplinäre Schmerzklinik" einweisen sollen.
Prinzipiell der bessere Weg, jedoch kennt man hier nicht alle Hintergründe. Vielleicht gibt es ja eine Aufforderung der KK, oder der AfA, zum Reha-Antrag. Da man das nicht weiß, was jetzt zum Reha-Antrag geführt hat, kann man das jetzt nicht als schlechte Maßnahme hinstellen. H.
Hallo Hermine Als "schlechte Maßnahme" wurde der Rehaantrag mit keinem Wort von mir dargestellt! Vielleicht lesen Sie noch einmal intensiver meinen obigen und von Ihnen nun herauszitierten Text! Danke. Sollte eine Aufforderung zur Reha durch KK oder AfA im Raum gestanden haben so nehme ich an, dass die Ärztin und die Antragstellerin nicht "explizit eine Reha für Schmerztherapie" beantragen konnten, sondern allgemein der Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb der geforderten Frist nachgekommen sind. Die Antragstellerin schilderte uns jedoch, dass von ihr/ihrer Ärztin eine Reha explizit zur Schmerztherapie (und im Widerspruchsverfahren gleichsam verdeutlicht) beantragt wurde! Es steht nicht zu lesen, dass eine Aufforderung durch einen Kostenträger dazu erfolgte, daher der Rat, dass die Ärztin sie somit gleich gezielt per Akuteinweisung in eine Fachklinik hätte einweisen sollen. Eine Akuteinweisung wäre so die bessere Wahl, um nicht nur in eine x-beliebige Rehaklinik zu gelangen, die im Grundsatz dann fachlich auch nicht die gewünschte Behandlung abdeckt. Meinen persönlichen Erfahrungen nach, kann/wird innerhalb einer regulären stationären Rehamassnahme lediglich etwas schmerztherapeutisch minimal begleitend mitbehandelt, jedoch nicht intensiviert. Von daher ist es ratsamer, eine gezielte Schmerztherapie in interdisziplinären Schmerzkliniken zu absolvieren, welche multimodal die schmerzauslösenden/-fördernden Ursachen gleichsam auch erkennen und mitbehandeln. Diese Leistungen/Behandlungen, in solch speziellen Kliniken, übernehmen die KK akutstationär! Der damaligen Aufforderung zur Reha durch die AfA (aufgrund Nahtlosigkeit nach Aussteuerung durch die KK) kam ich damit entgegen, dass ich bereits eine Schmerz-Klinkeinweisung beantragt hatte und mich in der Aufnahme-Warteschleife dazu befand. Der spätere Abschlussbericht wurde wie ein Rehabericht gewertet. Silvia
Quatscham 16.12.2019 | 15:14
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Silvia schrieb

Anstatt für Sie eine Reha zu beantragen, hätte Ihre Ärztin sie mittels akut Krankenhauseinweisungsschein besser in eine spezielle/multimodale "interdisziplinäre Schmerzklinik" einweisen sollen.

[/quote]

Prinzipiell der bessere Weg, jedoch kennt man hier nicht alle Hintergründe. Vielleicht gibt es ja eine Aufforderung der KK, oder der AfA, zum Reha-Antrag.

Da man das nicht weiß, was jetzt zum Reha-Antrag geführt hat, kann man das jetzt nicht als schlechte Maßnahme hinstellen.

H.[/quote]

Hallo Hermine

Als "schlechte Maßnahme" wurde der Rehaantrag mit keinem Wort von mir dargestellt!

Vielleicht lesen Sie noch einmal intensiver meinen obigen und von Ihnen nun herauszitierten Text!

Danke.

Sollte eine Aufforderung zur Reha durch KK oder AfA im Raum gestanden haben so nehme ich an, dass die Ärztin und die Antragstellerin nicht "explizit eine Reha für Schmerztherapie" beantragen konnten, sondern allgemein der Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb der geforderten Frist nachgekommen sind.

Die Antragstellerin schilderte uns jedoch, dass von ihr/ihrer Ärztin eine Reha explizit zur Schmerztherapie (und im Widerspruchsverfahren gleichsam verdeutlicht) beantragt wurde!

Es steht nicht zu lesen, dass eine Aufforderung durch einen Kostenträger dazu erfolgte, daher der Rat, dass die Ärztin sie somit gleich gezielt per Akuteinweisung in eine Fachklinik hätte einweisen sollen.

Eine Akuteinweisung wäre so die bessere Wahl, um nicht nur in eine x-beliebige Rehaklinik zu gelangen, die im Grundsatz dann fachlich auch nicht die gewünschte Behandlung abdeckt.

Meinen persönlichen Erfahrungen nach, kann/wird innerhalb einer regulären stationären Rehamassnahme lediglich etwas schmerztherapeutisch minimal begleitend mitbehandelt, jedoch nicht intensiviert.

Von daher ist es ratsamer, eine gezielte Schmerztherapie in interdisziplinären Schmerzkliniken zu absolvieren, welche multimodal die schmerzauslösenden/-fördernden Ursachen gleichsam auch erkennen und mitbehandeln.

Diese Leistungen/Behandlungen, in solch speziellen Kliniken, übernehmen die KK akutstationär!

Der damaligen Aufforderung zur Reha durch die AfA (aufgrund Nahtlosigkeit nach Aussteuerung durch die KK) kam ich damit entgegen, dass ich bereits eine Schmerz-Klinkeinweisung beantragt hatte und mich in der Aufnahme-Warteschleife dazu befand.

Der spätere Abschlussbericht wurde wie ein Rehabericht gewertet.

Silvia

Diese Aussage ist totaler Quatsch! Aber das geht in den Bereich der GKV/PKV, hat also hier nichts zu suchen. Es mag sein das Ihre Klinik offen für die Kassen war, was jedoch nicht längst für alle gilt. Gleiches gilt in Bezug auf EM-Antragsteller, EM-Rentner, usw. Auch diese werden immer wieder von solchen Kliniken nicht aufgenommen.
Silviaam 16.12.2019 | 20:31
Zitat von Quatsch anzeigenausblenden
Diese Leistungen/Behandlungen, in solch speziellen Kliniken, übernehmen die KK akutstationär!
Diese Aussage ist totaler Quatsch! Aber das geht in den Bereich der GKV/PKV, hat also hier nichts zu suchen. Es mag sein das Ihre Klinik offen für die Kassen war, was jedoch nicht längst für alle gilt. Gleiches gilt in Bezug auf EM-Antragsteller, EM-Rentner, usw. Auch diese werden immer wieder von solchen Kliniken nicht aufgenommen.
Hallo Quatsch Was Sie für sich als "totalen Quatsch" aburteilen, das möchte ich Ihnen gerne überlassen. Kostenträger, für mich als gesetzlich versicherte Patientin, war und ist dort auch heute noch die KK, da ein Behandlungsvertrag zur akutstationären Aufnahme mit den jeweiligen Kliniken besteht. Somit erfolgte auch eine Akuteinweisung in beiden Schmerzkliniken über einen KH-Einweisungsschein. Zur Information: https://www.fachklinik-enzensberg.de/patienten/ihr-weg-zu-uns/ko… http://www.tcm.info/tcmde/patienten/gesetzlich-versichert.php Zum Zeitpunkt meines ersten Klinikaufenthaltes befand ich mich im EM-Renten-Klageverfahren. Eine Aufnahme zur stationären Schmerztherapie wurde mir noch von keiner dieser Kliniken verwehrt! Ob Sie das nun glauben möchten oder nicht, sei Ihnen ganz alleine überlassen, aber bitte tun Sie nicht Realität als Quatsch hinstellen, wenn Sie keine wirkliche Kenntnis über den Sachverhalt haben. Danke! Silvia
AKam 16.12.2019 | 21:43
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Diese Aussage ist totaler Quatsch! Aber das geht in den Bereich der GKV/PKV, hat also hier nichts zu suchen. Es mag sein das Ihre Klinik offen für die Kassen war, was jedoch nicht längst für alle gilt. Gleiches gilt in Bezug auf EM-Antragsteller, EM-Rentner, usw. Auch diese werden immer wieder von solchen Kliniken nicht aufgenommen.
Hallo Quatsch Was Sie für sich als "totalen Quatsch" aburteilen, das möchte ich Ihnen gerne überlassen. Kostenträger, für mich als gesetzlich versicherte Patientin, war und ist dort auch heute noch die KK, da ein Behandlungsvertrag zur akutstationären Aufnahme mit den jeweiligen Kliniken besteht. Somit erfolgte auch eine Akuteinweisung in beiden Schmerzkliniken über einen KH-Einweisungsschein. Zur Information: https://www.fachklinik-enzensberg.de/patienten/ihr-weg-zu-uns/ko… http://www.tcm.info/tcmde/patienten/gesetzlich-versichert.php Zum Zeitpunkt meines ersten Klinikaufenthaltes befand ich mich im EM-Renten-Klageverfahren. Eine Aufnahme zur stationären Schmerztherapie wurde mir noch von keiner dieser Kliniken verwehrt! Ob Sie das nun glauben möchten oder nicht, sei Ihnen ganz alleine überlassen, aber bitte tun Sie nicht Realität als Quatsch hinstellen, wenn Sie keine wirkliche Kenntnis über den Sachverhalt haben. Danke! Silvia
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