Anstatt für Sie eine Reha zu beantragen, hätte Ihre Ärztin sie mittels akut Krankenhauseinweisungsschein besser in eine spezielle/multimodale "interdisziplinäre Schmerzklinik" einweisen sollen.
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Prinzipiell der bessere Weg, jedoch kennt man hier nicht alle Hintergründe. Vielleicht gibt es ja eine Aufforderung der KK, oder der AfA, zum Reha-Antrag.
Da man das nicht weiß, was jetzt zum Reha-Antrag geführt hat, kann man das jetzt nicht als schlechte Maßnahme hinstellen.
H.[/quote]
Hallo Hermine
Als "schlechte Maßnahme" wurde der Rehaantrag mit keinem Wort von mir dargestellt!
Vielleicht lesen Sie noch einmal intensiver meinen obigen und von Ihnen nun herauszitierten Text!
Danke.
Sollte eine Aufforderung zur Reha durch KK oder AfA im Raum gestanden haben so nehme ich an, dass die Ärztin und die Antragstellerin nicht "explizit eine Reha für Schmerztherapie" beantragen konnten, sondern allgemein der Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb der geforderten Frist nachgekommen sind.
Die Antragstellerin schilderte uns jedoch, dass von ihr/ihrer Ärztin eine Reha explizit zur Schmerztherapie (und im Widerspruchsverfahren gleichsam verdeutlicht) beantragt wurde!
Es steht nicht zu lesen, dass eine Aufforderung durch einen Kostenträger dazu erfolgte, daher der Rat, dass die Ärztin sie somit gleich gezielt per Akuteinweisung in eine Fachklinik hätte einweisen sollen.
Eine Akuteinweisung wäre so die bessere Wahl, um nicht nur in eine x-beliebige Rehaklinik zu gelangen, die im Grundsatz dann fachlich auch nicht die gewünschte Behandlung abdeckt.
Meinen persönlichen Erfahrungen nach, kann/wird innerhalb einer regulären stationären Rehamassnahme lediglich etwas schmerztherapeutisch minimal begleitend mitbehandelt, jedoch nicht intensiviert.
Von daher ist es ratsamer, eine gezielte Schmerztherapie in interdisziplinären Schmerzkliniken zu absolvieren, welche multimodal die schmerzauslösenden/-fördernden Ursachen gleichsam auch erkennen und mitbehandeln.
Diese Leistungen/Behandlungen, in solch speziellen Kliniken, übernehmen die KK akutstationär!
Der damaligen Aufforderung zur Reha durch die AfA (aufgrund Nahtlosigkeit nach Aussteuerung durch die KK) kam ich damit entgegen, dass ich bereits eine Schmerz-Klinkeinweisung beantragt hatte und mich in der Aufnahme-Warteschleife dazu befand.
Der spätere Abschlussbericht wurde wie ein Rehabericht gewertet.
Silvia