Hallo Simone Cerny,
wir können Ihnen hier im Forum leider nicht sagen, warum Ihr Arbeitgeber bisher keine Berichtigung Ihrer Staatsangehörigkeit vorgenommen hat. Da können wir Ihnen nur empfehlen, sich nochmals mit ihm in Verbindung zu setzen und ihn darauf hinzuweisen, wie wichtig es Ihnen ist, dass die korrekte Angabe Ihrer Staatsangehörigkeit, auch in bereits erstellten Meldebescheinigungen, richtig angegeben ist.
Die Meldepflichten des Arbeitgebers sind in § 28a SGB IV geregelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung