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Experten-Antwort

Falsche Statusmeldung der Agentur für Arbeit - dadurch Grundrentenzeiten nicht erfüllt

von TheLoneWolf07.04.2025 | 14:59
290 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundsicherung im Alter und den damit verbundenen Zuschlag, wenn man die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt, ist aufgefallen, das die Agentur in den Jahren 1998 und 1999 falsche Statusmeldungen an die Rentenversicherung übermittelt hat, mit der Folge, dass nun die Grundrentenzeiten nicht erfüllt sind. Die Agentur hat damals die Meldung Arbeitslos mit Pflichtbeiträgen abgegeben, in Wirklichkeit wurde aber Sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Es geht um insgesamt 18 Monate, die falsch gemeldet wurden. Mit diesen 18 Monaten, wären dann die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt. Die damalige Beschäftigung kann nachgewiesen werden. Kann man bei diesem Sachverhalt eine Korrektur der Statusmeldungen beantragen? Falls das möglich ist, bei der Agentur für Arbeit, oder der Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TheLoneWolf,

 

bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin. Zu diesem sollten Sie alle Unterlagen zum betreffenden Zeitraum (Lohnabrechnungen, Bescheide der Agentur für Arbeit, etc.) mitnehmen. Gemeinsam mit dem Berater können Sie das weitere Vorgehen klären. Alternativ können Sie auch selbst oder mit Hilfe Ihres Versicherungsamtes (Stadt-/Gemeindeverwaltung) die Unterlagen mit der Bitte um Prüfung beim Rententräger einreichen. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen nicht helfen, da sie aus diesem Zeitraum keine Unterlagen mehr hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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11 Antworten

?am 07.04.2025 | 15:04
Wie kann die Agentur für Arbeit Arbeitslosigkeitszeiten melden wenn Sie gearbeitet haben?
TheLoneWolfam 07.04.2025 | 15:48
Es war eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM), diese war ja wie eine normale Arbeit Sozialversicherungspflichtig.
Lange heram 07.04.2025 | 16:18

Zitat von der Moderation entfernt.

ABM-Kräfte waren versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.
Renteam 07.04.2025 | 16:55
und in der Rentenversicherung? Eher nicht und somit ist das auch keine Grundrentenzeit
TheLoneWolfam 07.04.2025 | 17:37
Es wurde mehrere ABMs in den 90ern gemacht, bei allen außer denen aus den Jahren 1998 und 1999 steht im Rentenverlauf ´Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen´. Diese wurden auch bei den Grundrentenzeiten berücksichtigt. Also müssen doch, da auch Beiträgen die Rentenversicherung abgeführt worden sein. Bei den beiden 1998/1999 steht als Status ´Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen, Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit´.
SBam 07.04.2025 | 18:23
Zitat von TheLoneWolf anzeigenausblenden
Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges sind keine Grundrentenzeiten. Sie müssen also belegen, dass Sie tatsächlich in dem Zeitraum eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. . Klären Sie mit Ihrem zuständigen Rententräger, welche Art von Nachweisen Sie dafür vorlegen müssen. Bei der AfA werden Sie keine Nachweise mehr erhalten und ein anonymes Forum kann Ihnen dabei auch nicht helfen.
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