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Falsche Verrechnung der teilw. Erwerbminderungsrente und ALG II

von Nadinka26.09.2022 | 09:13
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, es ist folgender Fall eingetreten: Es wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt und von der DRV auch gezahlt. Da diese zur Lebensunterhaltung nicht ausreichte, wurde zusätzlich ALG II beantragt. Zahlen, Daten und Fakten über die jeweiligen ausgezahlten Summen wurden an beide Ämter übermittelt. Da die teilw. Erwerb.Rente als Einkommen anrechenbar ist, hat selbstverständlich das JC die entsprechende Summe angerechnet und einen Betrag X auch ausgezahlt. Diese Summe wurde auch der DRV mitgeteilt. Bis auf ein Schreiben zu der Thematik, dass es eine Hinzuverdienstgrenze gibt, also ein allgemeines Schreiben, kam nichts. Gemäß diesem Schreiben wäre lt. der vom Jobcenter ausgezahlten Nettosumme auch keine Überzahlung entstanden. Nur aufgrund der Bruttosumme. Doch nirgendwo steht vermerkt, ob nun Brutto oder Netto auschlaggebend sind. 4 Jahre später fordert nun die DRV die GESAMTE Summe der gezahlten teilw. Erwerbsmind.Rente zurück. Begründung dafür liegt in der Zahlung des ALG II, welches die Bruttosumme der Hinzuverdienstgrenze überschritten hatte. Wie kann das sein? Das JC hat alle Summen des DRV erhalten und entsprechend damit gerechnet. Man ist nun merh davon ausgegangen, dass DRV und JC "wissen" was sie tun und man hat entsprechend auf deren Berechnungen vertraut. Warum wird nun der GESAMTE Betrag der teilw. Erwerbsminderungsrente zurückgefordert und nicht die zu überzahlte Differenz? Um eine schnelle Rückantwort wäre ich sehr dankbar. MfG

5 Antworten

-am 26.09.2022 | 10:56
Hallo Nadinka, Arbeitslosengeld II wird nicht als Hinzuverdienst auf eine Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, da es sich um eine nachrangige, bedarfsorientierte Leistung handelt. Es kann daher nicht sein, dass die Hinzuverdienstgrenze aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II überschritten wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, um den Sachverhalt zu klären. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
ABCam 26.09.2022 | 10:51
Rufen Sie doch bei der DRV an die Ihnen den Überzahlungsbescheid zugeschickt hat. Diese kennen den Sachverhalt und können Ihnen den Grund erläutern. Außerdem m u s s in einem Rückforderungsbescheid sowohl die Rechtsgrundlage und auch der Grund stehen. Lesen Sie doch erstmal den Bescheid aufmerksam und dann rufen Sie dort an, falls es Ihnen dann immer noch nicht klar ist. Hier im Forum kennt niemand den genauen Sachverhalt und Spekulationen helfen Ihnen sicherlich nicht weiter.
Abschlägeam 26.09.2022 | 11:10
Hallo Nadinka, so wie Sie es beschreiben, könnte die DRV das 'aufstockende ALG II' nicht als Hinzuverdienst berücksichtigen. Eine Rückforderung (Erstattungsanspruch) kann allerdings evtl. bestehen, weil Sie bereits VOR dem Erhalt der EM-Rente komplett vom Jobcenter unterstützt worden waren und für diesen Zeitraum dann für parallele Ansprüche die tw. EM-Rente eigentlich hätte an das Jobcenter bezahlt werden müssen. Was da nun genau 'schiefgelaufen' ist, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Sehen Sie sich zunächst nochmal Ihren Rentenbescheid an, wann genau der Rentenbeginn war und nehmen dazu die Bescheide vom Jobcenter. Dort finden Sie vielleicht dann doch schon eine 'Erklärung'. Und dann nehmen Sie diese Bescheide mit zu Ihrem JC und lassen sich dort beraten, wie dieser Anspruch nun zu erfüllen ist. Beachten Sie jedoch auch die Hinweise im Rückforderungsschreiben, damit Sie nicht dort angegebene Fristen versäumen. Sofern Sie 'alleine' nicht weiter kommen, können Sie sich auch von einem Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD) beraten lassen. Die Mitgliedbeiträge, die hierfür anfallen, sollten Sie vorher beim JC beantragen. Viel Erfolg und alles Gute!
Nadinkaam 26.09.2022 | 15:13
Zitat von Abschläge anzeigen
Erst einmal vielen Dank für all die Antworten. Ich werde dies anhand der gegebenen Tipps und Aussagen noch einmal prüfen. Der VDK ist leider absolut keine Hilfe. Diese sprechen immer nur von Eventualitäten und Hinweise, was man tun könnte, kennen sich aber leider nur sekundär mit der Gesetzeslage, insbesondere im SGB aus. Diese Hinweise und Tipps kann selbst ich als Laie mit ein wenig Halbwissen im SGB dementieren und werde dann nur schief angeguckt, wenn ich sie darauf hinweise....dafür zahlt man dann auch noch Geld! Hinzukommt, dass bei jedem Widerspruch ein neuer Sachbearbeiter durch den VDK gestellt wird, der sich nicht mit der notwendigen Mühe und Verstand einarbeitet. Alles sehr schleppend und für den VDK sehr fragwürdig. Daher versuche ich jetzt so weit wie es geht selbst schlau zu werden und mich dadurch zu hangeln. Eben auch, um eventuell abzuwägen, ob ein Anwalt das Geld und die Mühe wert wäre. Ein vernünftiges Zusammentragen der Daten und Fakten muss so oder so geschehen.
Danaam 28.09.2022 | 09:22
Also ich würde dringend zum Anwalt raten. Wenn Sie Aufstocker sind brauchen Sie diesen auch vermutlich garnicht zahlen. Wenn Sie nur Aufgestockt haben wird als Berechnungsgrundlage ja Ihre Rente genommen, ohne diese wird da nichts berechnet. Wenn diese Berechnung nun falsch war, muss sich die Arge mit dem Rententräger auseinandersetzen. Das die ganze Rente zurückgefordert wird finde ich sehr ungewöhnlich.
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