Hallo Najib,
W°lfgang hat Ihre Frage bereits umfassend beantwortet. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Najib,
W°lfgang hat Ihre Frage bereits umfassend beantwortet. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
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Stimmt! ...sorry für den kleinen Fehlgriff. Gruß w.Rentenrechtlich haben Sie den Vorteil, dass eine Altersrente bereits zum 01.02. beginnen kann.Bei Geburtsdatum 01.01. kann man doch zum 01.01. anstatt mit dem richtigen Geburtsdatum zum 01.03. in Rente gehen oder habe ich etwas falsch verstanden?
Aus der Praxis: Der "01.01." ist nur ein fiktives Geburtsdatum, welches nach Einreise mangels Kenntnis des tatsächlichen Geburtstages/-monats eingetragen wurde. Die Versicherungsnummmer ist dann eigentlich mit dem Geburtsdatum "00.00.XXXX" zu vergeben. Die auslösenden dritten Stellen (meist Krankenkassen über Anmeldung durch Arbeitgeber/Jobcenter) erkennen dies aber meist nicht. In Anwendung von § 33a SGB I bleibt es in Folge - wie oben erläutert - bei der einmal vergebenen Versicherungsnummer. Bei Rentenantrag ist die folgende Auslegung zu beachten, was aber m. E. aufgrund der fehlerhaften Vergabe der Versicherungsnummer "untergeht": Altersrente bei unbekanntem Geburtsmonat/Geburtstag Ist bei Versicherten nur das Geburtsjahr bekannt, gilt für die Bewilligung einer Altersrente der 01.07. des Geburtsjahres als Geburtstag. Gegen diese Verwaltungspraxis bestehen von Seiten des BSG keine Bedenken (vergleiche Urteil des BSG vom 09.04.2003, AZ: B 5 RJ 32/02 R, SGb 3-2004, S. 181). In derartigen Fällen beginnt bei Geburtsjahrgängen bis einschließlich 1946 die Altersrente am 01.07. des Jahres der Vollendung des jeweils maßgebenden Lebensalters, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ab dem Geburtsjahr 1947 ist die Anhebung der Altersgrenzen entsprechend anzuwenden.Rentenrechtlich haben Sie den Vorteil, dass eine Altersrente bereits zum 01.02. beginnen kann.Bei Geburtsdatum 01.01. kann man doch zum 01.01. anstatt mit dem richtigen Geburtsdatum zum 01.03. in Rente gehen oder habe ich etwas falsch verstanden?
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