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Experten-Antwort

Falsches Geburtsdatum Rentenversicherungsnummer

von Najib23.02.2022 | 21:27
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Hallo, Ich bin 2015 nach Deutschland gekommen und wusste bei der Ankunft mein Geburtsdatum nicht, da dieses in meinem Herkunftsland keine Relevanz hat. Also wurde der 1.1. meines Geburtsjahres als Geburtsdatum genommen. Nun habe ich eine Geburtsurkunde in meinem Herkunftsland beantragt, die dann aber erst erstellt wurde. Ich habe am 6.2. meines Geburtsjahres Geburtstag. Dieses Datum steht in meinem Pass, Ausweis, etc.. Ich habe keine Dokumente von vor 2015, die dieses Geburtsdatum belegen. Bei jedem Jobwechsel meldet mein Arbeitgeber mich mit dem richtigen Geburtsdatum bei der Versicherung an, diese denkt dass ich ein neuer Mensch mit neuer Versicherung bin. Bekomme ich später überhaupt meine Rente ausgezahlt wenn in meinem Ausweis ein anderes Geburtsdatum steht? Es handelt sich hier nur um einen Monat Diskrepanz, der aber viel Ärger bereitet hat und in Zukunft noch wird. Gibt es da nicht eine Lösung? Zumindest dass es irgendwo vermerkt wird, dass es sich um die selbe Person handelt wenn ich irgendwo angemeldet werde. Mit welchem Geburtsdatum muss ich mich anmelden wenn ich mich bei einer neuen Krankenkasse anmelden möchte? Für eine Beantwortung der Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Najib,

W°lfgang hat Ihre Frage bereits umfassend beantwortet. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

W°lfgangam 23.02.2022 | 21:54
Hallo Najib, Sie haben es schon grundsätzlich richtig erkannt, dass sich an Ihrem bereits 2015 'festgelegten' Geburtsdatum keine Änderung ergibt, die auf _erst danach_ ausgestellten Dokumenten beruht. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__33a.html vertiefte Info hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Rentenrechtlich haben Sie den Vorteil, dass eine Altersrente bereits zum 01.02. beginnen kann. Und Ihre Regelaltersgrenze dementsprechend auch von dem erstmals festgelegten Geburtsdatum abhängt ...was z. b. arbeitsrechtlich auch für das vormals 'fiktive' Geburtsdatum gilt = Arbeitsende ohne Kündigung, ATZ-Verträge bis Rentenbeginn xx.yy.zzzz. Allgemein sozialversicherungsrechtlich ist Ihr Geburtsdatum weiterhin der 01.01. ...und Ihr AG hat Sie mit der 'aktiven' SozialversicherungsNR überall anzumelden/zu jedem SV-System, gleich wie Ihr tatsächliches Geburtsdatum ist. > "Mit welchem Geburtsdatum muss ich mich anmelden wenn ich mich bei einer neuen Krankenkasse anmelden möchte?“ Mit Ihrer Sozialversicherungs-/RentenversicherungsNR ...das sollte jeder SV-Träger wissen, dass es da zu 'Diskrepanzen' kommen kann/worauf die - allgemein bekannt - beruhen! Gruß w.
Berndam 24.02.2022 | 17:32
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Bei Geburtsdatum 01.01. kann man doch zum 01.01. anstatt mit dem richtigen Geburtsdatum zum 01.03. in Rente gehen oder habe ich etwas falsch verstanden?
W°lfgangam 24.02.2022 | 19:11
Rentenrechtlich haben Sie den Vorteil, dass eine Altersrente bereits zum 01.02. beginnen kann.
Bei Geburtsdatum 01.01. kann man doch zum 01.01. anstatt mit dem richtigen Geburtsdatum zum 01.03. in Rente gehen oder habe ich etwas falsch verstanden?
Stimmt! ...sorry für den kleinen Fehlgriff. Gruß w.
Najibam 24.02.2022 | 16:52
Vielen Dank für die Antwort!
rosebudam 25.02.2022 | 11:36
Rentenrechtlich haben Sie den Vorteil, dass eine Altersrente bereits zum 01.02. beginnen kann.
Bei Geburtsdatum 01.01. kann man doch zum 01.01. anstatt mit dem richtigen Geburtsdatum zum 01.03. in Rente gehen oder habe ich etwas falsch verstanden?
Aus der Praxis: Der "01.01." ist nur ein fiktives Geburtsdatum, welches nach Einreise mangels Kenntnis des tatsächlichen Geburtstages/-monats eingetragen wurde. Die Versicherungsnummmer ist dann eigentlich mit dem Geburtsdatum "00.00.XXXX" zu vergeben. Die auslösenden dritten Stellen (meist Krankenkassen über Anmeldung durch Arbeitgeber/Jobcenter) erkennen dies aber meist nicht. In Anwendung von § 33a SGB I bleibt es in Folge - wie oben erläutert - bei der einmal vergebenen Versicherungsnummer. Bei Rentenantrag ist die folgende Auslegung zu beachten, was aber m. E. aufgrund der fehlerhaften Vergabe der Versicherungsnummer "untergeht": Altersrente bei unbekanntem Geburtsmonat/Geburtstag Ist bei Versicherten nur das Geburtsjahr bekannt, gilt für die Bewilligung einer Altersrente der 01.07. des Geburtsjahres als Geburtstag. Gegen diese Verwaltungspraxis bestehen von Seiten des BSG keine Bedenken (vergleiche Urteil des BSG vom 09.04.2003, AZ: B 5 RJ 32/02 R, SGb 3-2004, S. 181). In derartigen Fällen beginnt bei Geburtsjahrgängen bis einschließlich 1946 die Altersrente am 01.07. des Jahres der Vollendung des jeweils maßgebenden Lebensalters, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ab dem Geburtsjahr 1947 ist die Anhebung der Altersgrenzen entsprechend anzuwenden.
Kunzitam 11.03.2022 | 16:25
Noch zur Info: Rentenversicherungsnummer und falsches Geburtsdatum. Das passiert nicht nur mit dem Geburtsdatum so, es kommt auch vor,dass Sie bei einem Dreher von Vor- und Zuname, wo dann der Zuname zum Vornamen wird, eine ganz andere bzw. neue Person sind und eine neue Rentenversicherungsnummer erhalten. Gerade wenn Sie öfters den Arbeitgeber wechseln, durch befristete Arbeitsverträge, da müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Name richtig und in der korrekten Schreibweise geschrieben ist und die Reihenfolge stimmt. Das gilt natürlich auch für das Geburtsdatum, immer definitiv auf Fehler kontrollieren. Es kann passieren, dass die Personalabteilung in der Firma, wo Sie neu anfangen bzw. arbeiten, den Namen oder Geburtsdatum falsch angibt und schon wird eventuell bei der DRV eine neue Datei angelegt. Das Drama nimmt dann seinen Lauf! Es ist immer das Dokument anzugeben, wo das Geburtsdatum drin steht. Zum Beispiel wäre das die Geburtsurkunde oder die Bestätigung eines Hospitals oder eventuell von einer Hebamme eine Beurkundung. Dies sollte dann auch bei der Beantragung des ersten Passes stimmig sein. Gerade im und nach dem zweiten Weltkrieg, wo die Mütter ihre Kinder teilweise zuhause auf die Welt gebracht haben, sind die Väter erst Tage später zur Gemeinde oder Rathaus (Standesamt) und haben die Geburt dann erst gemeldet, somit stimmte das Datum der Geburt nicht, war aber dann in Stein gemeißelt. Und so wurde später, die Person die es betraf, teilweise in unstimmige Ereignisse katapultiert, weil Sie das richtige Datum der Geburt angab, aber nur das was im Personalausweis oder Reisepass steht, seine Gültigkeit hat. Es zählt immer das Geburtsdatum im Ausweis, da Sie sich immer damit ausweisen müssen. Der oben genannte Fall, ist bestimmt kein Einzelfall. Falls es aus irgendeinem Grund zwei Rentenversicherungsnummern gibt und es ist (Sie sind) die eine Person, wirklich die eine und gleiche Person um die es sich handelt, sollten Sie das bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klären. Falls nötig, müssen Sie einen Antrag auf Kontenklärung des Rentenverlaufs stellen. Theoretisch gibt es dann ja auch jedes Jahr die Renteninformation per Post, eventuell zweimal? Gibt es dann auch zwei Rentenverläufe? Die müssten zusammen gefügt werden! Sie sind aber in der Pflicht und müssen das glaubhaft darlegen, dass heißt, Sie müssen alle fehlenden Dokumente als Beweis (Kopien) liefern. Noch zur Info, dies muss definitiv vor Renteneintritt passieren. Nach Renteneintritt könnten die Entgeldpunkte die Ihnen zustehen eventuell verloren gehen. Also immer alles vor Renteneintritt anfangen und erledigen und das schon eventuell ab dem vierzigsten Lebensjahr. Umso später der Zeitpunkt umso schwieriger wird es an Nachweisunterlagen bzw. Beweismittel ran zukommen. Früher gab es die Möglichkeit beim Generalkonsulat, meistens in einer Großstadt oder Hauptstadt, gerade bei europäischen Namen und Zusätzlich nach der Heirat, wo Ihr eigener Name angepasst oder geändert wurde, sich ein Dokument erstellen zu lassen, dass Sie immer noch die eine und selbe Person sind. Gerade auch im Namen enthaltenen Buchstaben ö, ä, ü (Umlaute) wurde da kurzerhand zu oe, ae und ue, da es ja bekanntlich in anderen Ländern keine ö,ä und ü Schreibweise gibt, was früher auch zu Missverständnissen bei der Passkontrolle führte. Auf Antrag mit allen Bescheinigungen (Beweismittel/Dokumente) und der Zweck, dass Ihr privates selbst Interesse dahinter steht, war so etwas möglich. Dies war sehr hilfreich gerade bei Auslandreisen am Check-Inn und bei der Passkontrolle und wieder zurück. Ob es das noch gibt, bzw. auch bei irreführenden zweimal hinterlegten Geburtsdaten, müssen Sie selbst recherchieren. Diese oben genannten Komplikationen trägt die betroffene Person ein ganzes Leben lang, wenn Sie nicht rechtzeitig eingreift. Wenn Sie Ihre Daten weiter leiten, bei Ämtern, Krankenhäusern, Arbeitgebern, Ärzte, sonstige Übermittlungen im Netz, bleiben Sie bei einer Version und die steht im Personalausweis oder Reisepass.
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